Rechtspolizeiordnung. — 152
23. Hatten die verstorbene Person oder der überlebende
Ehegatte ihr Leben für den Todesfall versichert, bei welcher
Gesellschaft und zu welcher Summe? Wo befindet sich
die Police? Wer hat nach der Police Anspruch auf die
Versicherungssumme und welches ist der hierher bezügliche
Wortlaut der Police?
24. War die verstorbene Person Mitglied einer Sterb-
kasse? Welcher?
25. Welche Urkunden über Erwerb von Grundstücken
(Kaufbriefe u. s. w.), über Anfall von Schenkungen, Erbschaften
und Vermächtnissen, welche Ehevertrags= und Testaments-
abschriften, Standesregisterauszüge und dergleichen sind
vorgefunden und wem sind sie übergeben worden?
26. Sind verschlossene Papiere vorgefunden? Welche
sind deren äußere Merkmale? Hat sie der Ortsgerichts-
vorsteher mit Namenszug versehen? Wie ist damit weiter
verfahren worden?
27. Wie ist mit etwa vorgefundenen Geschäftsbüchern,
Hausbüchern und dergleichen verfahren worden? R.P.O.
8 160.
28. Hat die verstorbene Person noch in anderen Ge-
meinden und in welchen bewegliche Sachen hinterlassen?
29. Liegt einer der in §8§ 156 und 157 R.P.O.
erwähnten Fälle Ausscheidung im Nachlaß befindlicher
fremder Sachen u. s. w.) vor und wie ist den dort gegebenen
Vorschriften entsprochen worden?
30. Besaß der Verstorbene Orden und Ehrenzeichen
und welche?
31. Befinden sich unter dem Nachlaß Sachen, deren
Veräußerung, insbesondere weil sie dem Verderben unter-
worfen sind oder deren Erhaltung unverhältnismäßige
Kosten erfordern würde, nicht ohne Nachteil für den Nach-
laß verschoben werden kann? Liegt Anlaß vor, hierwegen
einen Nachlaßpfleger zu bestellen?
32. Welche Barvorräte, Werlpapiere, Schuldurkunden,
Gold= und Silbergeräte, Edelsteine, sind vorgejunden?
Sind dieselben unter Siegel gelegt oder in Ver-
wahrung gegeben? Im letzteren Fall: wem sind sie über-
geben? offen oder in verschlossenen Paketen? gegen welche
Vergütung? gegen Bescheinigung?