Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

  
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* 
  
  
  
  
62p2. 7. 
Davon Vorhandene 
(Spalte 4) kriegs- 
— -- brauchbare 
vorüber- dauernd Fahrzeuge 
sammen * 1 Mtes 
*J ce. 
kriegs-= Bahl e 
unbrauchbar jahr 
Bemerkungen 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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Gesehes-- und Berordnungsblatt 1007. 
  
Zu a, 1. Ist hier eine größere Zahl von Amtsbezirken u. s. w. 
nachzuweisen, so empfiehlt es sich, die Einzelangaben umseitig 
zusammenzustellen und hier nur die Gesamtzahl jedes Armee- 
korps auszubringen. 
Zu a, 1 und b. 1 Die Angaben der einzelnen Amtsbezirke müssen 
die Vormusterungsergebnisse und nicht etwa nur die aus den 
bezüglichen Amtsbezirken zur Aushebung bestimmte Pferdezahl 
darstellen. 
Was von den vorgetragenen Skelettangaben bei dem einen oder 
dem anderen Armeekorps nicht zutrifft, kann zur Vereinfachung 
des Abschlusses fortgelassen werden. 
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