Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

184 
XVIII. 
Seite 6. 
  
Beil- 
Nr. 
Ausgabe. 
Kassen- 
buch- 
Seite. 
Hat. 
  
750•— 
1030 
  
"1 
280 —. 
  
  
II B. für die Bwecke der Steuer. 
Der Kirchengemeinde als solcher obliegende 
Ausgaben, über welche keine besondere Rech- 
nung geführt wird und die daher hier einzeln 
vorzutragen sind. 
* 4. Für Unterhallung und Ueubau der Pfarrkirchen und 
Hfarrhäuler. 
Voranschlag im ganzen 2 650 ¾, 
hievon hieher 750 +— 630 = 1 380 4 
Die Kirchengemeinde hat die Baufronen zur Kirche I 
und zum Pfarrhaus I zu bestreiten; ferner hat sie bei der 
Unzulänglichkeit des Kirchenfonds für größere Herstellungen 
an der Kirche II aufzukommen. 
Kirche Il. 
v. R. S. 6. 
Die Kosten der Instaudsetzung der Kirche vom Jahre 1909 
mit 3000 . werden dem Kirchenfonds, von dem sie vor- 
schüßlich bestritten wurden, in 4 Teilbeträgen von je 750 4 
aus Ortskirchensteuer ersehzt. 
In den beiden Vorjahren wurden die 1. und 2. Rate 
bezahlt, hier 3. Nte 
Neue Orgel der Kirche II. 
Das zur Anschaffung einer neuen Orgel im vorigen 
Jahr aufgenommene, zu 4 % verzinsliche Anlehen von 7000./ 
ist vom 1. Oktober 1911 an in 15 Annuitäten von je 629,60.4 
zu tilgen 
Hypothekenbuonz 
1. Annuität auf 1. Oktober 1912 629,60 4# 
hievon hieher 4% Zius für 1.Oktober 1911/12 280.— 4 
unter IV § 13 R. . 10 Abzahlung 349,60 „, 
629,00 % 
7000,— “ Aulehenskapital am Anfang des Jahres, 
349,60 „ Abzahlung 
6 650,40 1¼ Restschuld 
......... Sutnmcll.§4 
VorauschlaglssoJO 
Ergebnis 1030 4 348,60 — 1879,60, 
  
  
750 — 
280 — 
  
 
	        
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