(0)
XXIII.
271
5
Der Ortsstistung
oder
Namie.
dasse
Rechu.
Ab-
schnitt.
Zur teilweisen Deckung der vorsehenen Aus-
P (I) verwendbare Mittel (Einnahmen).
Voranschlagssatz
(*2
einzeln. zusammen.
1
U□#
—1
Lirchen-
gemeinde-
kasse
II. 12
(der
Aus-
gabe)
Übertrag
Die verwendbaren Mittel im Kirchenfonds berechnen sich
nach der am Schluß des Voranschlags dieses Fonds für
1910 (Beilage Nr. 1) gegebenen Darstellung auf 530./0
Unter die Ausgaben des Kirchenstenervoranschlags
sind aus dem Kirchenfondsvoranschlag über-
nommen:
O.Z. 1 des Kirchensteuervoranschlags
„ 2—3 » 446«
„ 11—13 „ 939 „
„ 16 „ 75 „
1484
Bis zum Betrage der voranschlagsmäßigen Un-
zulänglichkeit des Kirchenfonds mit 954.#
können daher Ablieferungen aus der Kirchengemeinde-
kasse an den Kirchenfonds erfolgen.
Im Baufonds sind nach dem Voranschlag dieses Fonds
für 1908/1910 (Beilage Nr. 2 des Kirchenstenervoran-
schlags für 1908) an verwendbaren Mitteln vorhanden
429 , für 1910 also ? O 143 4
Unter die Ausgaben des K ir densteuervorauschlage
sind aus dem Baufondsvorauschlag über-
nommen:
O3. 9—10 des Kirchenstenervoranschlags
für 1910.
Bis zum Betrage der koranschlagsmäßigen un- —
zulänglichkeit des Baufonds mit 2°82 “
können daher Ablieferungen aus der Kirchengemeinde-
kasse an den Baufonds erfolgen.
Vergltung für den Miteinzug der allgemeinen Kirchen.
steuer
Zugänge und Nachträge an örtlicher Kirchensteuer
*p
Summe der Einnahmen
„ „Ausgaben
Nicht gedeckter Betrag, der durch Kirchensteuer aufzubringen
ist (Stenerbedarf)
30
530
113