Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

(0) 
XXIII. 
271 
  
5 
Der Ortsstistung 
oder 
Namie. 
dasse 
Rechu. 
Ab- 
schnitt. 
Zur teilweisen Deckung der vorsehenen Aus- 
P (I) verwendbare Mittel (Einnahmen). 
Voranschlagssatz 
(*2 
einzeln. zusammen. 
1 
  
  
U□# 
—1 
  
Lirchen- 
gemeinde- 
kasse 
II. 12 
(der 
Aus- 
gabe) 
  
Übertrag 
Die verwendbaren Mittel im Kirchenfonds berechnen sich 
nach der am Schluß des Voranschlags dieses Fonds für 
1910 (Beilage Nr. 1) gegebenen Darstellung auf 530./0 
Unter die Ausgaben des Kirchenstenervoranschlags 
sind aus dem Kirchenfondsvoranschlag über- 
nommen: 
O.Z. 1 des Kirchensteuervoranschlags 
„ 2—3 » 446« 
„ 11—13 „ 939 „ 
„ 16 „ 75 „ 
1484 
Bis zum Betrage der voranschlagsmäßigen Un- 
zulänglichkeit des Kirchenfonds mit 954.# 
können daher Ablieferungen aus der Kirchengemeinde- 
kasse an den Kirchenfonds erfolgen. 
Im Baufonds sind nach dem Voranschlag dieses Fonds 
für 1908/1910 (Beilage Nr. 2 des Kirchenstenervoran- 
schlags für 1908) an verwendbaren Mitteln vorhanden 
429 , für 1910 also ? O 143 4 
Unter die Ausgaben des K ir densteuervorauschlage 
sind aus dem Baufondsvorauschlag über- 
nommen: 
O3. 9—10 des Kirchenstenervoranschlags 
für 1910. 
Bis zum Betrage der koranschlagsmäßigen un- — 
zulänglichkeit des Baufonds mit 2°82 “ 
können daher Ablieferungen aus der Kirchengemeinde- 
kasse an den Baufonds erfolgen. 
Vergltung für den Miteinzug der allgemeinen Kirchen. 
steuer 
Zugänge und Nachträge an örtlicher Kirchensteuer 
*p 
Summe der Einnahmen 
„ „Ausgaben 
Nicht gedeckter Betrag, der durch Kirchensteuer aufzubringen 
ist (Stenerbedarf) 
  
30 
530 
113 
 
	        
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