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5. Beredmung des Steuerertrags.
Beirag der Siener-
werte (Steuer-
anschläge), die .
Einkommensteuer.2euner= Ertrag
anschläge im ein- fus der
fachen, die Slener ;. ».....«
werte des Kapital- Kirchensteuer,
vermögens im
a. RKirchspielseinwohner. gauzen Betrage. W!
I. Pfarrort A. * d 83 D
Stenerwerte des Liegenschaftsvermögens · 350 000 12 420
» »Vetticbsvcrmögcns . 146000 12 175 20
„ „ Kapitalvermögens . 24000 6 14 40
Einkommensteneranschläge . 26000 72 187 20
.· Sa al 796 80
II. Filialort
Steuerwerte des Liegenschaftsvermögens .. 541300 12 619 56
» Betriebsvermögens . 297 400 12 356 88
„ Kapitalvermögens . 37 000 6 22 20
Einkommensteneranschläge . . 37 400 72 269 28
Sa. all 1297. 92
hiezu „ al 790 80
b. Nach Arlikel 13 Absatz 1 Bisser 1 bis 3 Pflichtige?). Sa. # 2091 72
I. Pfarrort 1.
1. Kirchspielsansmärfer und katholische Stisiungen 2c.
Steuerwerte des Liegenschaftsvermögens . 31 900 7 22 33
» „ Betriebsvermögens . 1200 7 — 81
„ Kapitalvermögens . 12000 3,5 4 20
Einkommensteueranschläge ....· .. — — — —
S . 27
2. Sonstige juristische Persouen. Sa. bil.l ——2.
Stenerwerte des Liegenschaftsvermögens . 43 100 B,2 22 41
" „ Betriebsvermögens ... 28 800 5.2 14 98
„ Kapitalvermögens — — — 1—
Einkommensteneranschläge .... . 15000 31,2 4646 80
Sa bl. 2 84 19
hiezu „bl.i27317
„bl 111 56
*) Ist in einem Orte der Stenerfuß für die sonstigen jnrislischen Personen der gleiche wie jür die Kirchspielsausmärker
und die katholischen Stistungen 2c., so fällt bei Berechunng des Steuerertrages eine gesonderte Darstellung der Stenerwerte
und Stieneranschläge der ersigenannten Personen nicht nötig, sondern es genügt für die ganze Gruppe der nach Artikel 13
Absatz 1 Zisser 1 bis 3 Pflichligen eine gemeinsame Darstellung ihrer Stenerwerte und Steneranschläge.