336 XXX.
Artikel 2
Die Restbeträge von den außerordentlichen Krediten der
Etatperioden 1901005 und 1906)07 betragen nach dem Stand vom
letzten Dezember 1906
Der Mehrbetrag der Ausgaben gegenüber ven Einnahmen im
ordentlichen Etat für 1907 ist durch Artikel 1 des dinanzgesches
vom 30 Juli 1906 auf .
festgesetzt. Zur teilweisen Begleichung des sich hiernach ergebenden
Fehlbetrags von
stehen an Aktivzinsen der Amortisationstasse für 1907 nach Areitel 4
des gleichen Gesetzes zur Verfügung .
Verbleibt ein restlicher Ausgabebedarf aus früheren
Budgetperioden mit .
wegen dessen Deckung das Nörige in Artikel q bestimmt it.
Artikel 3.
Von dem Betriebsfonds der allgemeinen Staats-
verwaltung, der am letzten Dezember 1906
betragen hat, ist vorweg der laut Beilage Nr. 2 auf
festgesetzte Bedarf für den umlaufenden Betriebsfonds der Budget-
periode 1908/009 zu bestreiten.
Über den Restbetrag mit
ist in Artikel 4 verfügt.
Artikel 4.
Zur Begleichung der in Artikel 1 und 2 nachgewiesenen unge-
deckten Ausgaben von 9772028 "„ und 7516613 4 81 ?
zusammen
sind zu verwenden:
1. der nach Artikel 3 verfügbare Rest
des umlaufenden Betriebsfonds mit 3454963 01 3J
2. die von der Amortisationskasse er-
wirtschafteten Aktivzinsen von jährlich
750 000 oder für beide Jahre 1500 000 „ —
7T
zusammen
der restliche Fehlbetrag mit
7909761 %
356 849
8266 613 %
750000
7516613 %
16 454 963 b
13000 000
3454 963 6
17288641 6
4954963
77
unmen o
11