lung der gewonnenen Einheit gerichteten Bestrebungen mit Erfolg
entgegensetzten,
Die Rede Bismarcks, die hiernach als Ausgangspunkt einer
ganz anders gerichteten Finanzpolitik des Reichs bezeichnet werden
muß, wurde freilich damals noch gar nicht als programmatisch angesehen.
Der Kanzler hatte bisher die Leitung der Finanz- und
Wirtschaftspolitik im Reich seinen Mitarbeitern überlassen. Ein
mehrmonatlicher Urlaub Delbrücks hatte zwar allerhand Vermutungen
Raum gegeben, aber daß der Kanzler selbst zu einem
völlig neuen Kurse das Steuer ergreifen werde, ward damals doch
noch nicht angenommen. Und doch vollzog sich von diesem
Augenblicke an die Wendung ziemlich rasch.
Wie von vornherein zu erwarten war, gelangten die Steuervorlagen
nicht zur Annahme. Der Etat für 1876 wurde ohne Erschließung
neuer Einnahmen durch Verminderung des Mehrbedarfs
um 15,6 Millionen, Erhöhung der Matrikularbeiträge um 0,8 Millionen
und Einstellung von 2 Millionen Mk. aus den Überschüssen des
laufenden Jahres (1875) ins Gleichgewicht gebracht.
Damit waren die Finanzsorgen wieder auf ein Jahr vertagt.
Ein Blick auf den Etat mußte freilich zeigen, daß die Finanznot
in jedem Jahre dringender werden würde Nicht nur, daß Abstriche
von den Ausgaben sich in der Regel nur in besckränktem
Maße wiederholen lassen, sondern vor allem entbehrten auch gewisse
Einnahmen der erforderlichen Nachhaltigkeit. Das galt in
erster Linie von den Einnahmen aus belegten Reichsgeldern. Diese
erschienen in den ersten Lebensjahren des Reiches, da sie meistens
nicht den betreffenden Fonds zugeschrieben wurden, stets in den
ordentlichen Einnahmen. Weiter sind zu nennen ersparte Zinsen
für Schatzanweisungen, Anleihen und die Kredite zur Durchführung
der Münzreform. Solange die Zwecke dieser Bewilligungen
mit Mitteln aus den Beständen der Kriegsentschädigung erreicht
werden konnten, erschienen diese Einnahmeposten regelmäßig; mit
der Aufzehrung der Kriegsentschädigung war auf solche Einnahmen
ebensowenig wie auf jene aus belegten Reichsgeldern zu
rechnen.
Der nächste Etat, der dem Reichstag zuging, erstreckte sich
nur auf ein Quartal. Um mehr Zeit zur Aufstelluug und Beratung
des Etats zu gewinnen, hatten Reichstag und Regierung
sich verständigt, künftighin das Rechnungsjahr statt mit dem
ı. Januar mit dem ı. April beginnen zu lassen. Der Quartalsetat
selbst kann hier übergangen werden, da er sich inhaltlich in