Full text : Die Finanz- und Zollpolitik des Deutschen Reiches.

lung  der  gewonnenen  Einheit  gerichteten  Bestrebungen  mit  Erfolg
entgegensetzten,

Die  Rede  Bismarcks,  die  hiernach  als  Ausgangspunkt  einer
ganz  anders  gerichteten  Finanzpolitik  des  Reichs  bezeichnet  werden
muß,  wurde  freilich  damals  noch  gar  nicht  als  programmatisch  angesehen.
  Der  Kanzler  hatte  bisher  die  Leitung  der  Finanz-  und
Wirtschaftspolitik  im  Reich  seinen  Mitarbeitern  überlassen.  Ein
mehrmonatlicher  Urlaub  Delbrücks  hatte  zwar  allerhand  Vermutungen
  Raum  gegeben,  aber  daß  der  Kanzler  selbst  zu  einem
völlig  neuen  Kurse  das  Steuer  ergreifen  werde,  ward  damals  doch
noch  nicht  angenommen.  Und  doch  vollzog  sich  von  diesem
Augenblicke  an  die  Wendung  ziemlich  rasch.

Wie  von  vornherein  zu  erwarten  war,  gelangten  die  Steuervorlagen
  nicht  zur  Annahme.  Der  Etat  für  1876  wurde  ohne  Erschließung
  neuer  Einnahmen  durch  Verminderung  des  Mehrbedarfs
um  15,6  Millionen,  Erhöhung  der  Matrikularbeiträge  um  0,8  Millionen
und  Einstellung  von  2  Millionen  Mk.  aus  den  Überschüssen  des
laufenden  Jahres  (1875)  ins  Gleichgewicht  gebracht.

Damit  waren  die  Finanzsorgen  wieder  auf  ein  Jahr  vertagt.
Ein  Blick  auf  den  Etat  mußte  freilich  zeigen,  daß  die  Finanznot
in  jedem  Jahre  dringender  werden  würde  Nicht  nur,  daß  Abstriche
  von  den  Ausgaben  sich  in  der  Regel  nur  in  besckränktem
Maße  wiederholen  lassen,  sondern  vor  allem  entbehrten  auch  gewisse
  Einnahmen  der  erforderlichen  Nachhaltigkeit.  Das  galt  in
erster  Linie  von  den  Einnahmen  aus  belegten  Reichsgeldern.  Diese
erschienen  in  den  ersten  Lebensjahren  des  Reiches,  da  sie  meistens
nicht  den  betreffenden  Fonds  zugeschrieben  wurden,  stets  in  den
ordentlichen  Einnahmen.  Weiter  sind  zu  nennen  ersparte  Zinsen
für  Schatzanweisungen,  Anleihen  und  die  Kredite  zur  Durchführung
  der  Münzreform.  Solange  die  Zwecke  dieser  Bewilligungen
mit  Mitteln  aus  den  Beständen  der  Kriegsentschädigung  erreicht
werden  konnten,  erschienen  diese  Einnahmeposten  regelmäßig;  mit
der  Aufzehrung  der  Kriegsentschädigung  war  auf  solche  Einnahmen
  ebensowenig  wie  auf  jene  aus  belegten  Reichsgeldern  zu
rechnen.

Der  nächste  Etat,  der  dem  Reichstag  zuging,  erstreckte  sich
nur  auf  ein  Quartal.  Um  mehr  Zeit  zur  Aufstelluug  und  Beratung
  des  Etats  zu  gewinnen,  hatten  Reichstag  und  Regierung
sich  verständigt,  künftighin  das  Rechnungsjahr  statt  mit  dem
ı.  Januar  mit  dem  ı.  April  beginnen  zu  lassen.  Der  Quartalsetat
  selbst  kann  hier  übergangen  werden,  da  er  sich  inhaltlich  in