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der Häfen und Dampfschiff- Ein langer Ton mit dem
landestellen für fahrplan—
mäßig verkehrende oder vor-
her angemeldete Schiffe.
Hafeneinfahrtesignal J
ist von den Dampfschiffen zu
geben, sobald das Nebelhorn
oder das Glockenschlagwerk
eines anzulaufenden Hafens
vernommen wird, und zwar
so lange, bis die Nebelglocke
am Hafenkopf gehört wird.
(§ 12, Ziffer 171). 1
Nebelhorn dreimal in der
Minute oder Inbetriebnahme
eines Glockenschlagwerks.
Anhaltendes Läuten mit der
Nebelglocke am Hafenkopf
mit entsprechenden Zwischen-
pausen. Diese Signalisierung
hat sofort beim Wahrnehmen
von Nebelsignalen der Schiffe
zu beginnen und ist bis zur
Einfahrt derselben fort-
zusetzen.
Zwei lange Pfiffe.
XXXVIII. 521n
2 Name und Bedentung Art und Weise Beantwortung
*+5n5 des Signals der Signalisierung des Signals
6 Erkennungslignal —
geschleppter Schiffe, solange Ein langer Ton mit der Ist von den Dampfschiffen
sie in Hörweite der Nebel. Dampfpfeife, Luftpfeife, und den Motorschiffen ohne
signale anderer Schiffe sind, Sirene, oder mit dem Nebel= beigesetztes Segel mit ihrem
sowie bei der Annäherung an horn, mindestens einmal Erkennungssignal zu
den anzulaufenden Hafen in der Minnte. beantworten.
(§ 12, Ziffer 1d).
JI I
7 Nebelsignal —
Wird von den Dampfschiffen
mit dem Hafeneinfahrts-
signal ! beantwortet, sobald
das Nebelhorn oder Glocken-
schlagwerk, und mit dem
Hafeneinfahrtssignals II, so-
bald die Nebelglocke am
Hafenkopf gehört wird
(§ 12, Ziffer 11).