Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

122 X. 
Aulage 1 zur Zustellungsverordnung. 
Vereinfachte Zustelluung an Gefangene (gewöhulicher Fall). 
  
Betresf: 
Zustellungsurkunde 
über die Zustellung eines mit dem Dienstsiegel verschlossenen, mit folgender 
Aufschrift versehenen Briefes: 
Geschäfts-Nr. An 
Absender: 
Hierbei ein Formular zur in 
Zustellungsurkunde. 
Vereinfachte Zustellung. 
Den vorstehend bezeichneten Brief habe ich 
heute hier dem bezeichneten Empfänger selbst — im Männerzuchthaus — in der Weiberstrafanstalt .— 
im gefängnis in Person übergeben. 
Den Tag — und die Stunde — der Zustellung habe ich auf dem Umschlage des 
zugestellten Briefes vermerkt. 
— Das zgugestellte Schriftstück ist dem bezeichneten Empfänger auf Verlangen von mir vorgelesen worden. 
, den 19 
Der Zustellungsbreamte: 
Zustellungs- 
gebühr: . 
in 
Formular 11 
zu 8§ 3, 11 der Zustellungsverordnung.
	        
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