XVII. 193
Anlage III.
Bescheinigung
über
die Wasserdruck-Probe eines Dampfkessels.
Der mit nachstehenden Angaben auf dem Fabrikschilde bezeichnete Dampfkessel:
festgesetzte höchste Dampfspannung: Atmosphären Überdruck,
Name und Wohnort des Fabrikanten:
laufende Fabriknummer:
Jahr der Anfertigune
Mindestabstand des festgesetzten niedrigsten Wasserstandes von der höchsten Stelle der
Feuerzüge in Millimeter:
ist nach § 12 der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die Anlegung von
Dampfkesseln vom 17. Dezember 1908 mit einem Wasserdrucke von
Atmosphären Überdruck geprüft worden. Dabei hat der Kessel dem Probedrucke
mit befriedigendem Erfolge (§ 12 Absatz 3) widerstanden
Die Niete, mit denen das Fabrikschild am Kessel befestigt ist (§ 11), sind mit dem
Stempel versehen worden.
(Ort und Dalum.)
(Unterschrift.)
31.