Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

196 XVII. 
Aulage V. 
Revisionsbuch 
für 
einen Dampffessel. 
Der Dampfkessel, zu welchem dieses Revisionsbuch gehört, ist mit dem vorgeschriebenen 
Fabrikschilde versehen, welches nachste hende Augaben enthält: 
1. festgesetzte Dampfspannun;:: Atmosphären Uberdruck, 
2. Name und Wohnort des Fobrismnten: 
  
5. . Mindestabstand des fesigesezten nedrigsten Wasserstandes von der höchsten Stelle der 
Feuerzüge in Millimeter= 
Die Niete, mit denen das Fabrikschild befestigt ist, tragen den Stempel de 
Das Revisionsbuch sowie die Genehmigungsurkunde nebst den zugehörigen Anlagen oder 
beglaubigte Abschriften dieser Papiere sind an der Betriebsstätte des Kessels aufzubewahren 
und jedem zur Aufsicht zuständigen Beamten oder Sachverständigen auf Verlangen vorzulegen. 
(Ort und Datum.) 
(Unterschrift.)
	        
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