328 XXVI.
Fragen:
h. Religionsbekenntnis:
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S
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Wohnsitz (Ort der ständigen Niederlassung):
Dauer des Aufenthalts an diesem Wohnsitz;
bei einer Dauer des Aufeuthalts von weniger als
drei Jahren auch früherer Wohnsitz und Dauer
des Aufenthalts an demselben.
c. Steht der Kranke unter elterlicher Gewalt, Vor-
mundschaft oder Pflegschaft und aus welchen
Gründen (Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunk-
sucht)?
Name und Wohnort des Pflegers oder Vor-
munds?
Ist der Kranke im Stand, die Verpflegungs-
kosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten, oder sind
unterhaltspflichtige Angehörige — Ehegatte, Ab-
kömmlinge, Eltern, Voreltern — vorhanden, welche
dazu fähig sindd Name und Wohnort der
Letzteren:
Welcher von diesen Angehörigen ist bereit, die
Verpflegungskosten zu tragen?
Steuerbares Einkommen des Kranken, be-
ziehungsweise des die Verpflegungskosten über-
nehmenden Angehörigen:
Ist der Kranke Mitglied einer Krankenkasse
und bis zu welchem Tag einschließlich hat er
Anspruch auf die Kassenleistungen? Liegt ein
Anerkenntnis der Zahlungspflicht der Krankenkasse
vor?
f. Muß die öffentliche Armenpflege für die
Verpflegungskosten aufkommen? Welcher Armen-
verband ist zur vorläufigen Unterstützung ver-
pflichtet?
Liegt das Anerkenntnis der Unterstützungspflicht
dieses Armenverbands vor?
Antworlen: