Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

XXXI. 449 
Bekanntmachung. 
(Vom 23. Juli 1910.) 
Die Beteiligung des Staates an dem Auswand für die Verwaltung des evangelischen 
Kirchenvermögens betreffend. 
Zu der mit unserer Bekanntmachung vom 16. Dezember 1908 (Gesetzes= und Ver- 
ordnungsblatt Seite 725) veröffentlichten Vereinbarung über die Beteiligung des Staates an 
dem Aufwand für die Verwaltung des evangelischen Kirchenvermögens vom 1. Juli 1908 ist 
zwischen der Staatsregierung und dem Evangelischen Oberkirchenrat unterm 31. Angust 1909 
folgender 
Nachtrag 
vereinbart worden. 
Artikel 9 Absatz 3 der Vereinbarung vom 1. Juli 1908 wird ausfgehoben; an seine 
Stelle tritt folgende Bestimmung: 
„Z. Der Anteil der Staatskasse an den sachlichen Ausgaben wird für einen vierjährigen 
Zeitraum (zwei Budgetperioden), hinsichtlich des Mietzinses für das Dienstgebäude nach dem 
neuesten Stande, bezüglich der übrigen Ausgaben nach dem Durchschnitt des tatsächlichen Auf- 
wandes der vorausgegangenen drei Jahre, im gegenseitigen Einverständnis der Staatsregierung 
und des Evangelischen Oberkirchenrats festgesetzt und als fester jährlicher Beitrag in den Staats- 
voranschlag aufgenommen. Die Ablieferung dieses Bauschbetrags erfolgt in Vierteljahrs- 
beträgen zum voraus“. 
Dies wird mit dem Anfügen veröffentlicht, daß der Nachtrag durch Höchste Staatsministerial- 
Entschließung vom 1. Dezember 1909 Nr. 1047/48 genehmigt worden ist und die vorbehaltene 
landständische Zustimmung gefunden hat. 
Karlsruhe, den 23. Juli 1910. 
Großherzogliches Ministerium der Iunstiz, des Kultus und Unterrichts. 
Der Ministerialdirektor: 
Böhm. 
Glutsch. 
Verordnung. 
(Vom 9. August 1910.) 
Den Verkehr mit Milch betreffend. 
Die Verordnung vom 10. Mai 1902, den Verkehr mit Milch betreffend (Gesetzes= und 
Verordnungsblatt Seite 101), wird in § 10 abgeändert wie folgt: 
8 10. 
Außerdem können durch bezirks- oder ortspolizeiliche Vorschriften weitere Bestimmungen 
über den Verkehr mit Milch, insbesondere über die Gewinnung der Kur- und Kindermilch,
	        
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