Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

  
  
II. 43 
. s. o 0.. nrn. 
Zahl der Betriebstage, 6 
» Grund der außerordentlichen für welche s 
Zahl Arbeitshäufung der Bundesrat nach § 139., — 
Dauer der und Angabe, ob letztere b. 
der Pruiele a. regelmäßig zu gewissen Zeiten der Reichskanzler nach § 139, Veneriungen 
täglichen für welche des Jahres wiederkehrt, oder die höhere Verwaltungs= % 
überarbeit. Überarbeit b. zwar unregelmäßig, aber doch behörde nach 8 139, 
(I. 
  
bewilligt ist 
  
vorherzusehen, oder 
I nicht vorherzusehen war 
  
die untere Verwaltungs- 
behörde nach § 139 Abs. 1 
Uberarbeit bewilligt hat. 
  
 
	        
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