Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

Nr. XLVIII. 761 
Gesetzes- und Verordnungs-Vlatt 
z das Großherzogtum Baden. 
  
Ausgegeben zu Karlsruhe, Samstag den 24. Dezember 1910. 
Inhalt. 
Bekanntmachungen und Verordnungen: des Ministeriums des Innern: das Viehseuchenübereinkommen 
zwischen dem Deutschen Reich und Osterreich-Ungarn betreffend; das Deutsche Arzueibuch betreffend; die Arzneitaxe betreffend; 
die Einfuhr von Schlachtvieh aus Osterreich-Ungarn betreffend. 
  
  
Bekanntmachung. 
(Vom 17. Dezember 1910.) 
Das Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und Osterreich-Ungarn betreffend. 
Wir bringen nachstehende Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 14. November d. J. 
zur öffentlichen Kenntnis. 
Karlsruhe, den 17. Dezember 1910. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
von Bodman. Dr. von Bayer. 
Bekanntmachung. 
Mit Rücksicht auf die derzeitige administrative Einteilung in den im österreichischen Reichs- 
rat vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis der in den Anlagen I und ll zum 
Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn vom 25. Jannar 
1905 (Reichsgesetzblatt 1906 Seite 287) aufgeführten Sperrgebiete, wie folgt, berichtigt: 
Anlage I. 
1. X. Erstes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Neudek“. 
2. XIV. Fünftes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Humpoletz“. 
3. XXII. Erstes Sperrgebiet in Galizien. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Oswiccim“. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1910. 111
	        
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