Aufstellung, Genehmigung und Vollzug der Gemeindevoranschläge (Gemeindevorauschlags-
anweisungzßöß. .... .... ..
— Genehmigung und Vollzug der Voranschläge in den der Städteordnung unter-
stehenden Stadtgemenden
Ausgabe der Quittungskarenn
Auskunftserteilung, Gebühren für solche bei den polizeilichen Meldestellen
Ausland, Ersuchen nach demselben, soweit sie nicht auf Auslieferung oder Festnahme gerichtet sind
Auslieferung, Ersuchen nach dem Auslande, soweit sie nicht auf dieselbe oder die Festnahme
gerichtet snnd.
Ausschuß, die Geschäftsordnung für den Bürgerausschuß in den der Städteordnung unterstehenden
Städnddteeeteteten:::::
Automobile, den Verkehr mit solhen.
Badisch-österreichischer Staatsvertrag wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung
Beamte, die Beurlaubung der Vorstände und Lehrer der höheren Lehranstalten und der staat-
lichen Anstalten für nicht vollsinnige Kiner
— die Beurlaubung der Vorstände und Lehrer der gewerblichen und kaufmännischen Schulen
— die Titel der Gerichtsschreibereibeamten.... ... .
Begleitung Verhafteter, die Gebühren für solche, und für Verhaftugggen
Behörden, die Einrichtung und Zuständigkeit derselben und das Verfahren, Anderung der Voll=
zugsverordnung zum Gesetze über die Organisation der inneren Verwaltauung
— Organisation der oberen Staatsbehörndeeeenn
Beihilfen, Gewährung von solchen an Kriegsteiluehhhen
Beiträge zur Landwirtschaftskaernrnrnr ... ...
Beitragsmarken, die für die Invaliden= und Hinterbliebenenversicherung zu verwendenden.
— das Entwerten derselben und der Zusatzmarken für die Invaliden= und
Hinterbliebenenversichennggg . ..
Bekämpfung der Geflügelcholerrnnaa 97. 188.
— übertragbarer Krankheien
Berufspflichten der Tieräzttttt:t:::: ...
— —Zahnäkzte..·........................
Besteuerung, den badisch-österreichischen Staatsvertrag wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung
Betreibung der auf dem öffentlichen Rechte beruhenden Geldforderungen der Zoll= und Steuer-
lasenn....
Betriebsordnung der elektrischen Straßenbahn in Pforzhdhen
Beurlaubung der Vorstände und Lehrer der höheren Lehranstalten und der staatlichen Anstalten
für nicht vollsinnige Kinden
— — — — — — gewerblichen und kaufmännischen Schulen
II.
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