Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

120 VI. 
(4) 
Erster Abschnitt. 
Nachweisung 
der für die örtlichen kirchlichen Bedürfnisse nach den einzelnen Abteilungen (§ 3 Ziffer I. 1 der 
Verordnung) erforderlichen Summen sowie der zur teilweisen Deckung auf Grund privatrecht- 
licher Verpflichtungen oder aus eigenem Vermögen der Kirchengemeinde oder aus Stiftungen 
verwendbaren Mittel. 
  
Der Ortsstistung 3 
  
· * 
D. ober Kasse I. Für die örtlichen kirchlichen Bedürfnisse Voranschlagssatz 
" 3.None. Reht erforderliche Summen (Ausgaben). einzen. zusammen, 
schnitt. # 
b 4% 
A. Unterhaltung und Neuban der Pfarrkirche und des 
Pfarrhauses (Bauaufwand). 
1. Pfarrkirche: 
  
  
  
  
  
1Kirchen= II. 2 Feuerversicherungsbeitrag für Langhaus und Chor der 
fonds Kirche.. .. 24 
2 » ll.10FürHerstcllungdesKirchendachsnachanliegenchnKosten- «- 
überschlag des Erzbischöflichen Bauamts Freiburg .. 326 « 
3 „ .„ Für gewöhnliche kleinere Ausbesserungen am Langhaus 
und Chor der Kirche sowie am notwendigen JInbau 120 
4Kirchen= II. 2 Feuerversicherungsbeitrag für den Kirchturm 12 
gemeinde- 
kasse 
5 „ II. 4/ Für Verzinsung der Kirchenbauschulldd . 478 
6 » IV. 4 Tilgung R„ «........ 189 
7 » ll.10FürgewöhnlichckleinereAnsbesseruugcnamTurtunnd 
nichtttotwcndigeanbau............. 50 
8 „ „ Für die vertragsmäßige Instandhaltung der Orgel 14 1213 
213 
2. Pfarrhaus: 
9Baufonds „ „ Für Herstellungen am Okonomiegebäude nach Ziffer IX 
der Vorbemerkungen 300 
10 „ „ Bauschsumme für kleinere Ausbesserungen in den Jahren 
1910/1912 zusammen 375 , für 1912 also 5* — 125 — 
—r Summe Abteilung A. Bauanswand 1638 1 
*) Beträge unter 50 Pfennig werden nicht berücksichtigt, solche von 50 Pfennig und darüber auf ganze Mark ausgerundet.
	        
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