120 VI.
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Erster Abschnitt.
Nachweisung
der für die örtlichen kirchlichen Bedürfnisse nach den einzelnen Abteilungen (§ 3 Ziffer I. 1 der
Verordnung) erforderlichen Summen sowie der zur teilweisen Deckung auf Grund privatrecht-
licher Verpflichtungen oder aus eigenem Vermögen der Kirchengemeinde oder aus Stiftungen
verwendbaren Mittel.
Der Ortsstistung 3
· *
D. ober Kasse I. Für die örtlichen kirchlichen Bedürfnisse Voranschlagssatz
" 3.None. Reht erforderliche Summen (Ausgaben). einzen. zusammen,
schnitt. #
b 4%
A. Unterhaltung und Neuban der Pfarrkirche und des
Pfarrhauses (Bauaufwand).
1. Pfarrkirche:
1Kirchen= II. 2 Feuerversicherungsbeitrag für Langhaus und Chor der
fonds Kirche.. .. 24
2 » ll.10FürHerstcllungdesKirchendachsnachanliegenchnKosten- «-
überschlag des Erzbischöflichen Bauamts Freiburg .. 326 «
3 „ .„ Für gewöhnliche kleinere Ausbesserungen am Langhaus
und Chor der Kirche sowie am notwendigen JInbau 120
4Kirchen= II. 2 Feuerversicherungsbeitrag für den Kirchturm 12
gemeinde-
kasse
5 „ II. 4/ Für Verzinsung der Kirchenbauschulldd . 478
6 » IV. 4 Tilgung R„ «........ 189
7 » ll.10FürgewöhnlichckleinereAnsbesseruugcnamTurtunnd
nichtttotwcndigeanbau............. 50
8 „ „ Für die vertragsmäßige Instandhaltung der Orgel 14 1213
213
2. Pfarrhaus:
9Baufonds „ „ Für Herstellungen am Okonomiegebäude nach Ziffer IX
der Vorbemerkungen 300
10 „ „ Bauschsumme für kleinere Ausbesserungen in den Jahren
1910/1912 zusammen 375 , für 1912 also 5* — 125 —
—r Summe Abteilung A. Bauanswand 1638 1
*) Beträge unter 50 Pfennig werden nicht berücksichtigt, solche von 50 Pfennig und darüber auf ganze Mark ausgerundet.