Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

  
  
122 VI. 
(6) 
Der Ortsstiftung *——— ) 
O. oder Kasse J. Für die örtlichen kirchlichen Bedürfnisse « 
ZB. dyane. n erforderliche Summen (Ausgaben). einzeln. zusammen. 
schnitt. » 
L L 
C. Lasten und Verwaltungskosten der Kirchen- 
# gemeindekasse. 
17 Kirchen= II. 5Steuerabgänge und Rückvergütungen 45 
I gemeinde- 
# kasse 
r 18 » ll.6Belohnunqdcsuhebctsdetortltchenund allgemeinen 
Kirchensterer . 100 
19 „ „ Regiekassenbeitteegegg 50 
20 „ ,Sonstiger Verwaltungsaufwand nach dem Durchschnitt 
, der 3 letzten Jahers 50 
Summe Abteilung C. Lasten und Verwaltungskosten 
der Kirchengemeindekasse. 245 
Hiezu „ A. Bauanfwadd 1638 
» 1Z.Kttltc11thva11d..... 1330 
Summe der Ausgaben 3213 
II. Zur teilweisen Deckung der vorstehenden Aus- 
gaben (I) verwendbare Mittel (Einnahmen). 
21 Privatrechtliche Verpflichtungen zur Bestreitung der im Vor- 
anschlag (Ziffer 1) vorgesehenen Ausgaben bestehen nicht. 
22 Die Kirchengemeinde als solche hat kein werbendes Vermögen. 
23 Kirchen= I. 1 Die Kirchengemeindekasse hat aus voriger Rechnung auf 
gemeinde- 1. Jannar einen Kassenrest von. . . 900 &4 71 J 
kasse hievon werden als Betriebsfonds zurück- 
behalen 60 „ 71 „ 
und demgemäß in den Voranschlag ein- 
gestellt die restlichen 30 é4 *) 30 
24 Von den Einnahmerückständen zu 40 A, welche den ge— 
wöhnlichen Betrag nicht überschreiten, kann nichts ent— 
nommen werden. 
Übertrag 30 
  
  
*) Bei zweijähriger Voranschlagsperiode wũrden auf ein Jahr 
hier einzustellen sein. 
  
15 
= 15 
30 
2 
  
*vPv 
und bei dreijähriger 3 
  
) 
— 10 +∆ entfallen und
	        
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