Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

182 XI. 
Anlage 4. 
Muster für ein 
Protokoll 
zu den Wahlen in den Gemeinderat, 
falls dieser durch den Bürgerausschuß als Wahlkörper zu wählen ist. 
Geschehen zu den ten 19 aauf dem Rathause. 
Gegenwärtig: 
der Bürgermeister 
als Urkundspersonen: 
Gemeinderat: 
Gemeinderat: 
und der Ratschreiber 
als Protokollführer. 
Nach der Bekanntmachung und Einladung des Gemeinderats vom ten Mts. sind 
..... Stellen im Gemeinderat der Gemeinde durch Wahl 
neu zu besetzen. 
Die Einladung der Wahlberechtigten ist nach den unter Ziffer anliegenden Be- 
scheinigungen nach Vorschrift der 88 42 und 5Z1 der Gemeindewahlordnung durch . . . .. 
ordnungsmäßig bewirkt worden. 
Um Ubhr wurde die Wahl eröffnet.) 
*) Sofern ein Gemeindebeschluß in Gemäßheit des § 55 Absatz 2 der Gemeindewahlordnung ergangen ist, muß von hier 
an der Vordruck der Anlage 3 Seite 175 unten benützt werden. In diesem Fall ist nach dem fünften Absatz auf Seile 176 
einzufügen: 
„Zunächst war festzustellen, ob mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten abgestimmt hat und es wurden zu dem Behuf 
die Umschläge aus der Wahlurne genommen und uneröffnet gezählt. 
Die Anzahl der Umschläge betrug .. . ., somit mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten und stimmte mit der Zahl 
größer .w 
u. s. w., oder: war aber um klerner u.
	        
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