Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

220 XVI. 
  
Zahl der zu wäh— 
Wahlbezirk lenden Mitglieder 
und Ersatzmänner 
1. Kreis Konstaaz 1 
Kreise Villingen und 
Waldshut 
Kreis Freiburg 
Kreis Lörrah 
Kreis Offenburg 
Kreis Baden . 
.KreisKarlsruhc..... 
.Kreid:stmheint 
Kreis Heidelberg 
10. Kreis Mosbachl .. 
l#. von den nach § 64 des Gesetzes wahlberechtigten Apotheken-Verwaltern und Gehilfen 
in einem Wahlbezirk 4 Mitglieder und 4 Ersatzmänner. 
Die öffentlichen Bekanntmachungen bei diesen Wahlen haben im Staatsanzeiger und in 
der „Süddeutschen Apothekerzeitung“ zu erfolgen. 
Gegeben zu Karlsruhe, den 6. April 1911. 
Triedrich. 
Auf Seiner Königlichen Hoheit höchsten Befehl: 
von Roeder. 
1- 
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von Bodman. 
Bekanntmachung. 
(Vom 8. April 1911.) 
Die Einfuhr von Schlachtvieh aus Österreich-Ungarn betreffend. 
Das Verbot der Einfuhr von Schlachtrindern und Schlachtschafen aus dem österreichischen 
Sperrgebiete Nr. XILIV sowie aus den ungarischen Sperrgebieten Nr. 3 und 18 (Bekannt 
machungen vom 26. Oktober und 19. Dezember 1910) wird ausfgehoben. 
Karlsruhe, den 8. April 1911. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
Der Ministerialdirektor: 
Weingärtner. Schoch. 
Druck und Verlag von Malsch & Vogel in Karlarnhe.
	        
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