Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

XXIII. 295 
Bemerkungen (insbesondere auch ob, wann und woher zugereist; bei Erkrankungsfällen 
in Krankenhäusern auch Wohnung vor der Erkrankung; bei Vergiftung durch Nahrungsmittel 
Augabe des Geschäfts, aus dem die verdächtige Ware bezogen wurde, und nähere Bezeichnung 
der Ware; bei Kindbettfieber und Kindbettfieberverdacht Name der zugezogenen Hebamme): 
Bei Lungen oder Kehlkopfschwindsucht: Grund der Anzeige Wohnungswechsel, hoch- 
gradige Gefährdung der Umgebung, Auftreten der Krankheit in einer Schule.) 
Ort und ddrtttt::. 
*) Das Zutreffende ist zu unlerstreichen.
	        
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