Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

II. 27 
Verhandelt N. . . . .. den 5. Januar 1911. 
Vor 
dem Gemeinderat. 
Anwesend: Bürgermeister 
die Gemeinderäte 
sowie Ratschreiber 
Nachdem der Gemeinderat die nötigen Vorbereitungen getroffen hatte, 
wurde zur Aufstellung des Voranschlags für das Jahr 1911 Tagfahrt 
auf heute anberaumt und hierzu nicht nur der Gemeinderechner, sondern 
nach den unter Beilage Nr. bis angeschlossenen Bescheinigungen 
auch 
a. die nach § 113 der Gemeindeordnung zur Teilnahme an der Ge- 
meindeverwaltung berechtigten Steuerpflichtigen: 
b. die in § 114 der Gemeindeordnung genannten Verwalter und 
zwar: 
eingeladen. 
Ferner wurden nach den anliegenden Bescheinigungen — Beilage 
Nr. — alle diejenigen Steuerpflichtigen, deren Steuerwerte und Ein- 
kommen zusammengerechnet so viel Umlage zu tragen haben, wie 100000 
Mark Steuerwert, zu dieser Tagfahrt mit dem Anfügen eingeladen, daß 
es ihnen freistehe, ihre Einwendungen bei der Beratung vorzutragen oder 
zum Anschluß an den Voranschlag schriftlich zu übergeben.
	        
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