Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

Vermerke der Gerichtskasse. 
I. u. Der ganze Betrag der Gefällschuld ist überwiesen in der Gefällrolle 
I/, davon sind niedergeschlagen laut obiger Weisung 
der Schuldner hat demnach im ganzen bar zu bezablen 
,bar bezahlt sind laut Justizgefällbuch 
19 
19 
19 
  
  
O. 3 mit . M. 
Zusammen 
M 
. M 
. M 7 
½% 1 M 
20 
5 
Es sind also 
)vom Schuldner noch bar zu bezahlen 
dem Schuldner bar zu erstatten. 
8) als Abgang nicht erbobener Gefälle zu verrechnen 
Gebucht im Erst. u. Abg.V.: 
.M 2 
.M 6 
  
— 
— 
Den nach Ibarzu erstaltenden Betrag mit 
m. W. 
babe ich richtig erhalten. 
„den ten 
Unlerschrijt 
.F Die Richtigkeit aller vorsiebenden Angaben wird beslätigt. 
„den ten 191 
Gerichtskasse: 
An Hand der Verzeichnisse und Belege geprüft und richtig befunden 
  
101 
, den 
Einanz-Hauptstener-Amt: 
"7 
Druck und Verlog von Malsch & Vogel in Karlsruhe.
	        
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