Kreis-Kemmissariate. — Kriegskostenumlage.
Baufälle-Wendung der Pfarrhdfe und Bene-
fizial-Häuser erfüllt worden ist. 976, 877.
Vorschriften zum Benehmen derselben in Pfar-
rei= Dis K 1 a. mn g sta *8 891 — 8 .
Erwesterung des Wirkungskreises der kbnig-
lichen General-Kreis= und Lokal-Kommissariate,
wie solcher in der Instruktion vom 77. Juli
1gog im Allgemeinen bestimmt ist, hauptsäch-
lich in Bezug auf den dffentlichen Unterricht, —
auf die birchlichen Angelegenheiten der Katholi-
ken und Protestanten, — und auf die polizei-
chen Verhältnisse. 1407 — 1510. «
Die kdniglichen General-Kreis-Kommissa-
riate werden wiederholt als geeignete Behdrden
ur Ertheilung der Konzessionen, die Jahrmärkte
eziehen zu dürfen, angeordnet. 1870.
Kreis-Kommissariate, (General-), als
Ober-Administrationen der Stiftun-
gen und Kommunen. Erwelterung der
Kompetenz derselbem, in Anseung des 2z. Ar-
tikels des organischen Edikrs vom 16. Okrober
1810 über die General-Administration des Stif-
tungs= und Kommupyal Vermögens, mit Vor-
schrifren, wie sich diese Behbrden in Bezug auf
die Anleihen, auf Verkäufe von Realitäten, auf
den Verkauf von Mobilien und Früchten, auf
die Verpachtungen von Realitäten und Rechten
und in Bezug auf die Nachlässe zu benehmen ha-
ben. 1440 — 1473.
Krieg im Jahre r#o0#. Verdienste und.
Wohlverhalten der Bewohner verschiedener Land-
gerichte und Städte während desselben. 433-446.
Kriegs-Kosten-Periguation. Allgemeine
Verordnung, gemäß welcher zu Tilgung dersel-
ben, nebst dem von dem allerhdchsten Aerar zu
übernehmenden Theile, während fünf Jahre eine
ausserordentliche Kriegs-Umlage, nach dem
Maßstabe des Familien-Schuzgeldes, welche
dessen einfachen Betrag erreicht, und nebenber
von dem sämtlichen steuerbaren Vermdgen jähr-
lich ##tel Prozent erhoben werden sollen.
480 4094.
Der Konkurrenz-Fuß zu Kriegs- und Kom-
munal-Umlagen soll als ein Beischlag von 0 kr.
für jeden Steuer-Gulden, oder ein Zehenttheil
der ordinären Jahres-Steuer berechnet werden.
Kos —got.
— — = Umlage. Allerhbchste. Entschliessungen
wegen Erhebungen derselben in verschiedenen
Kreisen und bei Gemeinden. 13. 74, 75. 21—93.
Kriminal-Sachen.
Kriegszeiten. — Kriminal-Sachen.
715 — 177. 218. 343. SiL. 7or. 900, 870.
855, 956. 929. 1668 — 1070. "
Bestimmungen, wegen küänftiger Erhebung
derselben, in Folge des neuen Steucr-Mandats.
747. 1703. «
Kriegszeiten. Bestimmungen, wegen der in
Kriegszeiten entstehenden Feuerbbruͤnsle, gemaͤß
der allgemeinen Braudversicherungs-Anstalr.
148, 149. #
Formation und Nomina=
tion der Kriminal-Behbrden im vorma-
ligen Inn= und Hausruck-VBiertel, mit
Bestimmungen über die für peinliche Unrersu-
chungen konstiruirten Landgerichte; — Aufstel-
lung der Kriminal-Adjunkten zum Be-
buf dieser Gerichtöpflege, mit Bestimmungen
über den Gehalt, Rang, Taggelder 2c. dleser
Adjunkten. 33 — Z37.
Bildung der Kriminal-Gerichts-Bezirke in
den ehemaligen Fürsienthümern Salzburg
und Berchtesgaden. 835, 236, 1646.
— — im Innkreise. 837, 838. 1514, 1515.
1520.
Normen, zur Führung der Qualiffkations=
Bucher bei den kdniglichen Appellations-Gerich=
ten, über die von den kbniglichen Unter-Ges
richten gepflogenen Kriminal-Verhandlungen.
—
Erläuterung der Stelle des Codichs Juris Ba-
Varici criminalis P. III. C. 3. S. a. n. 1. wegen
Erhebung des Thartbestandes der Tdditung durch
den hiezu geeigueten Pbysikus, mit Beiziehung
eines Chirurgs. 787, 788.
Bestimmungen rücksichtlich der Kompetenz
über Perhorreccenz-Klagen, gegen Mitglieder
eines Gerichts in Kriminal-Fällen. dor, go.
Auftrag an simtliche Unter-Gerichte des Ap-
pellations--Gerichtẽ des Isar--Kreises, mit Ver-
schriften zur Verfassung der Kriminal—
Quartals-Tabellen. gos — 807.
Bestimmungen über die Kriminal-Gerichts-
barkeit in dem ehemaligen Fürstenthume Re-
gensburg. 203 — 20g.
Kriminal-Gerichtsbarkeit des Stadtgerlschts
Regensburg über die Langerichte Stadtam-
hof und Regenstauf. 204.
Verlegung des Sizes des Kriminalgerichrs
Braunau nach Mauerkirchen, 1035—