Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

Kreis-Kemmissariate. — Kriegskostenumlage. 
Baufälle-Wendung der Pfarrhdfe und Bene- 
fizial-Häuser erfüllt worden ist. 976, 877. 
Vorschriften zum Benehmen derselben in Pfar- 
rei= Dis K 1 a. mn g sta *8 891 — 8 . 
Erwesterung des Wirkungskreises der kbnig- 
lichen General-Kreis= und Lokal-Kommissariate, 
wie solcher in der Instruktion vom 77. Juli 
1gog im Allgemeinen bestimmt ist, hauptsäch- 
lich in Bezug auf den dffentlichen Unterricht, — 
auf die birchlichen Angelegenheiten der Katholi- 
ken und Protestanten, — und auf die polizei- 
chen Verhältnisse. 1407 — 1510. « 
Die kdniglichen General-Kreis-Kommissa- 
riate werden wiederholt als geeignete Behdrden 
ur Ertheilung der Konzessionen, die Jahrmärkte 
eziehen zu dürfen, angeordnet. 1870. 
Kreis-Kommissariate, (General-), als 
Ober-Administrationen der Stiftun- 
gen und Kommunen. Erwelterung der 
Kompetenz derselbem, in Anseung des 2z. Ar- 
tikels des organischen Edikrs vom 16. Okrober 
1810 über die General-Administration des Stif- 
tungs= und Kommupyal Vermögens, mit Vor- 
schrifren, wie sich diese Behbrden in Bezug auf 
die Anleihen, auf Verkäufe von Realitäten, auf 
den Verkauf von Mobilien und Früchten, auf 
die Verpachtungen von Realitäten und Rechten 
und in Bezug auf die Nachlässe zu benehmen ha- 
ben. 1440 — 1473. 
Krieg im Jahre r#o0#. Verdienste und. 
Wohlverhalten der Bewohner verschiedener Land- 
gerichte und Städte während desselben. 433-446. 
Kriegs-Kosten-Periguation. Allgemeine 
Verordnung, gemäß welcher zu Tilgung dersel- 
ben, nebst dem von dem allerhdchsten Aerar zu 
übernehmenden Theile, während fünf Jahre eine 
ausserordentliche Kriegs-Umlage, nach dem 
Maßstabe des Familien-Schuzgeldes, welche 
dessen einfachen Betrag erreicht, und nebenber 
von dem sämtlichen steuerbaren Vermdgen jähr- 
lich ##tel Prozent erhoben werden sollen. 
480 4094. 
Der Konkurrenz-Fuß zu Kriegs- und Kom- 
munal-Umlagen soll als ein Beischlag von 0 kr. 
für jeden Steuer-Gulden, oder ein Zehenttheil 
der ordinären Jahres-Steuer berechnet werden. 
Kos —got. 
— — = Umlage. Allerhbchste. Entschliessungen 
wegen Erhebungen derselben in verschiedenen 
Kreisen und bei Gemeinden. 13. 74, 75. 21—93. 
Kriminal-Sachen. 
Kriegszeiten. — Kriminal-Sachen. 
715 — 177. 218. 343. SiL. 7or. 900, 870. 
855, 956. 929. 1668 — 1070. " 
Bestimmungen, wegen küänftiger Erhebung 
derselben, in Folge des neuen Steucr-Mandats. 
747. 1703. « 
Kriegszeiten. Bestimmungen, wegen der in 
Kriegszeiten entstehenden Feuerbbruͤnsle, gemaͤß 
der allgemeinen Braudversicherungs-Anstalr. 
148, 149. # 
Formation und Nomina= 
tion der Kriminal-Behbrden im vorma- 
ligen Inn= und Hausruck-VBiertel, mit 
Bestimmungen über die für peinliche Unrersu- 
chungen konstiruirten Landgerichte; — Aufstel- 
lung der Kriminal-Adjunkten zum Be- 
buf dieser Gerichtöpflege, mit Bestimmungen 
über den Gehalt, Rang, Taggelder 2c. dleser 
Adjunkten. 33 — Z37. 
Bildung der Kriminal-Gerichts-Bezirke in 
den ehemaligen Fürsienthümern Salzburg 
und Berchtesgaden. 835, 236, 1646. 
— — im Innkreise. 837, 838. 1514, 1515. 
1520. 
Normen, zur Führung der Qualiffkations= 
Bucher bei den kdniglichen Appellations-Gerich= 
ten, über die von den kbniglichen Unter-Ges 
richten gepflogenen Kriminal-Verhandlungen. 
— 
Erläuterung der Stelle des Codichs Juris Ba- 
Varici criminalis P. III. C. 3. S. a. n. 1. wegen 
Erhebung des Thartbestandes der Tdditung durch 
den hiezu geeigueten Pbysikus, mit Beiziehung 
eines Chirurgs. 787, 788. 
Bestimmungen rücksichtlich der Kompetenz 
über Perhorreccenz-Klagen, gegen Mitglieder 
eines Gerichts in Kriminal-Fällen. dor, go. 
Auftrag an simtliche Unter-Gerichte des Ap- 
pellations--Gerichtẽ des Isar--Kreises, mit Ver- 
schriften zur Verfassung der Kriminal— 
Quartals-Tabellen. gos — 807. 
Bestimmungen über die Kriminal-Gerichts- 
barkeit in dem ehemaligen Fürstenthume Re- 
gensburg. 203 — 20g. 
Kriminal-Gerichtsbarkeit des Stadtgerlschts 
Regensburg über die Langerichte Stadtam- 
hof und Regenstauf. 204. 
Verlegung des Sizes des Kriminalgerichrs 
Braunau nach Mauerkirchen, 1035—
	        
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