Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

XXXI. 267 
Klasse Ober II. Nichtmetalle und Leichtmetalle im Zusammenhang mit chemischer 
Technologie. Volumen, Atom= und Molekulargewicht der Gase und ihr Zusammenhang. Elek- 
trische Dissoziation. Periodisches System. 
Klasse Unter I. Schwermetalle und ihre Technologie. Die einfachsten Vertreter aus 
der Reihe der Alkohole, der organischen Säuren, Ather und Kohlenwasserstoffe in ihrem Zu- 
sammenhang und ihrer Bedeutung für technologische und physiologische Vorgänge. 
Klasse Ober I. Geologie. 
Zusatz. Den Schülern ist Gelegenheit zu geben zu physikalischen, chemischen und bio- 
logischen übungen für freiwillige Teilnehmer in besonders anzusetzenden Stunden. Mit 
besonderer Zustimmung der Unterrichtsbehörde kann ausnahmsweise gestattet werden, diese 
Ubungen organisch in den Unterricht einzufügen. 
Für den Unterricht in den Klassen Unter II bis Ober I sind die Vorschriften der zwei 
letzten Absätze des Abschnitts b in § 7 zu beachten. 
c. Bemerkungen. 
Unser ganzes Wissen von der Natur gründet sich auf Beobachtung. Sie muß auch im 
naturwissenschaftlichen Unterricht im Vordergrund stehen: in der Tierkunde am Tier oder 
dessen Abbildung oder am Modell, in der Pflanzenkunde an der lebenden Pflanze, am 
Präparat und nur ausnahmsweise an der Abbildung. In der Physiologie, der Chemie und 
der Physik bildet das Experiment ein für alle Male die Grundlage des Unterrichts. Die 
Schüler sind danach anzuhalten, die Dinge und die Vorgänge richtig zu sehen, das Beobachtete 
in die richtige sprachliche Form zu kleiden und das Geschaute, soweit es möglich ist, in ein- 
fachen Skizzen zeichnerisch wiederzugeben. 
Besonders wertvoll ist die Pflege der Selbsttätigkeit. Um sie zu wecken, sind schon früh- 
zeitig die Schüler anzuleiten, physikalische und chemische Versuche einfachster Art selbst aus- 
zuführen und Beobachtungen anderer Art, besonders meteorologische, selbst anzustellen. In 
gleichem Sinn kann die Arbeit im Schulgarten, an Aquarien und Terrarien ausgenützt werden. 
Vor allem aber dienen diesem Zweck die systematischen Schülerübungen in Biologie, Physik 
und Chemie. 
Das Lehrverfahren soll grundsätzlich und auf allen Klassenstufen nicht dogmatisch, sondern 
heuristisch sein. Die Schüler sind also anzuleiten, soweit als möglich alles selbst zu finden, 
selbständig zu beobachten, aber auch selbständig die nötigen und möglichen Schlüsse zu ziehen. 
Dabei sollen aber, und das gilt ganz besonders für biologische Fragen, Schlüsse erst dann 
gezogen oder Begriffe erst dann abstrahiert werden, wenn das Beobachtungsmaterial hinreichend 
groß ist oder wenn es einen eindeutigen Schluß überhaupt zuläßt. Ein Schluß aus einer 
einzigen oder ganz wenigen Beobachtungen kann unmittelbar zu falschen Ergebnissen führen, 
verleitet aber jedenfalls zur Oberflächlichkeit. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1912. 48
	        
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