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7. Verhalten bei hohem Wasserstand.
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1. Oberhalb Lauterburg ist bei einem Wasserstand von mehr als 5,0 m am Straßburger
Pegel (oberhalb der Rheinbrücke) die Fahrt mit Dampfschiffen untersagt. Zwischen Lauter-
burg und Maxau dürfen Dampfschiffe dann nicht fahren, wenn der Wasserstand von 7,0 in
am Maxauer Pegel (Marke III nach Ziffer 2 und 3) erreicht oder überstiegen ist.
2. Auf der deutschen Stromstrecke unterhalb Maxau sind für die Fahrt der Dampfschiffe
von einem der nachbezeichneten Landungsplätze bis zu dem nächsten, nämlich Maxau, Speyer,
Ludwigshafen, Mannheim, Mainz, Biebrich, Bingen, Coblenz, Andernach, Cöln, Düsseldorf,
Duisburg-Ruhrort, Wesel und Emmerich, sowie von Emmerich bis zur niederländischen Grenze
unter Berücksichtigung der daselbst angebrachten Marken I, II und III (vergleiche Ziffer 3)
bei höheren Wasserständen die folgenden Beschränkungen maßgebend:
a. bei einem Wasserstand, welcher die Marke I erreicht oder übersteigt, müssen Dampf-
schiffe mit oder ohne Anhang zu Tal in der Mitte des Stromes, zu Berg in einer
Entfernung von wenigstens 80 m vom gewöhnlichen Uferrand fahren. Wird bei der
Fahrt oder beim Landen eine größere Annäherung an das Ufer unötig, so müssen sie
mit verminderter Kraft fahren;
b. bei einem Wasserstand, welcher die Marke II erreicht oder übersteigt, dürfen Dampf-
schiffe mit oder ohne Anhang bei Nacht überhaupt nicht, bei Tag nur in der Mitte
des Stromes und, wenn sie zu Tal gehen, nicht mit größerer Kraft fahren, als zur sicheren
Steuerung des Schiffes nötig ist. Die zum Verkehr notwendige Annäherung an die ein-
zelnen Stationen, sowie das Anlegen ist ihnen unter Anwendung verminderter Kraft gestattet;
. bei einem Wasserstand, welcher die Marke III erreicht oder übersteigt, dürfen, den Fall
des Übersetzens von einem Ufer zum andern ausgenommen, Dampfschiffe nicht fahren.
3. Die festgesetzten Pegelhöhen der Marken I, II und III sind am Pegel zu:
□
1 II III
Maxan. 6,00 m 6,50 m 7,00 #m
Speyer 6,30 „ 7,00 „ 7,60 „
Ludwigshafen 6,410 „ 7,40 „ 8,00 „
Mannheim . .. 6,40, 7,40, 8,00,
Maiinz 2,75 „ 3,50 „ 4,75 „
Biebrich 3,55 „ 4,30 „ 5,55 „
Bingen . 3,20»4,00»5,30»
Cobleuz. 5,00»6,25»7,20»
Andernach 5,80 „ 7,10 „ 8,10 „
Cöln 5,50 „ 6,90 „ 7,80 „
Düsseldofr 5,10 „ 6,70 „ 7,50 „
Duisburg-Ruhrort. 5,30 „ 6,90 „ 7,60 „
Emmerich 5,00 „ 6,30 „ 6,70 „