Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

VIII. 131 
(Vorderseite.) Beilage 3. 
. . (Achtelsbogen.) 
Steuereinnehmerei 
Jorderungszettel 
über 
die Beiträge zu den Kosten der Landwirtschaftskammer 
für das Jahr 19 
Herr 
in .................. 
sel)uldetlantO.-Z...derEinzu«qsliftesp)auH.....«--e 
Steuerkapital landwirtschaftlich genutzter Grundstücke und 
Waldungen zu 2 von 100 KH . . it * 
*) den Mindestbetrag von 20 J; 
dieser Betrag ist binnen 8 Tagen an den unterzeichneten 
Erheber zu bezahlen. 
Die Übereinstimmung mit der Einzugsliste bezeugt 
, den 19. 
Der Steuererheber: 
Dias Nichtzurreffende wird durchstrichen. 
  
(Rückseite.) 
Bahlung 
am en 19 “ " 
mit Worten 
wofür bescheinigt 
Der Steuererheber: 
(Unterschrift) 
Druck und Verlag von Malsch r Vogel in Karlsruhe. 
Gesebes= und Verordnungsblatt 1913. 19
	        
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