Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

190 
  
Esd. 
Nr. 
2. * 
Gesammtzahl der 
nach der Reichsvich. Zahl der 
ählung vom . . .. ge- 
mit Ausschluß der 
Mililärpferde und 
Fohlen vorhandenen Pferde 
Pierde 
Bezirk 
ez muslerten 
Neit- 
5 
5. 
Davon sind kriegsbrauchbar als 
  
piene Zugpferde besan- 
1 I schwere 
I Zug- 
Stang. Vord. Stang. Vord pjer r 
  
  
  
  
  
Zusatz für die Nachweisungen des 
Generalkommandos 
Im Mobilwchunefal hat 
Fürstenihum Rcuß j. L. zu stellen: 
das 
u.n für das X. Armeckorps. 
b. „ JV. „ 
Dazu 3% Neser#e 
Summe 
Mithin gegen den Bedari: Ueberschuß 
Aussall.