Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

398 XVIII. 
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104 Ausführung des gemeinsamen Unternehmens. 
105 Behördliche Überwachung der Ausführung. 
1 Genossenschaftsbeiträge. 
107 Sicherungshypothek für die Genossenschaftsbeiträge. 
1 Aufsichtsführung über die Genossenschaften. 
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C. Auflösung und Schließung von Genossenschaflen. 
109 Verfahren bei Schließung einer Genossenschaft. 
110 Fürsorge für die Erfüllung von genossenschaftlichen Verpflichtungen bei der Schließung oder 
Auflösung. 
XIII. Wasserschutz und Bauten in und an Gewässern. 
1. Wasserschutz. 
111 Begriff der Räumungs= und Schutzarbeiten. 
112 Instandhaltungspflicht auf Gemarkungsgrenzstrecken. 
113 Pflicht der Unternehmer von Stau= und sonstigen Anlagen zu Vorausleistungen. 
114 Aussicht über Erfüllung der Räumungs= und Schutzpflicht. 
115 bis 120 2. Wasserwehr (§ 97 des Gesetzes). 
121 bis 124 3. Wasserpolizei (§ 90 des Gesetzes). 
4. Genehmigung von Bauten und sonstigen Veranstaltungen in und an Gewässern 
(§ 99 des Gesetzes). 
125 Jälle der Genehmigung. 
12 Form des Antrags. 
1 Verfahren. 
128 Verbindung des Verfahrens zur Genehmigung von Bauten in und an Gewässern nach § 99 des 
Gesetzes mit dem Verfahren zur Verleihung oder Genehmigung von Wasserbenutzungen und 
Entwässerungen. 
129 Begrenzung des Hochwassergebiets und sonstige Anordnungen nach § 99 Absatz 2 des Gesetzes. 
130 Wasser= und Uferbauten zur Verbesserung des Wasserabflusses oder zu Zwecken des Uferschutzes 
unter Leitung der technischen Staatsbehörde (§ 99 Absatz 8 des Gesetzes). 
131 Vorlage von bezirks= oder ortspolizeilichen Vorschriften (§§ 98 und 99 des Gesetzes). 
132 bis 137 5. Feststellung und Erhebung der Fluß= und Dammbanbeiträge (88 101 bis 109 des Gesetzes). 
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6. Herstellung oder Verbesserung von Wasserwegen. 
138 Anwendungsfälle. 
139 Verfahren. 
140 bis 145 XIV. Wasser= und Deichschau (§ 111 des Gesetzes).
	        
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