120 XX.
Anlage B 1
(zu § 19).
(Bezeichnung der Anstalt.)
Weifezeugnis.
N. N. (Vor= und Zuname)
geborendien . . .. 11 z.
(bei kleineren Orten Angabe des Amtsbezirks, bet answärtigen auch Kreis und Landd.. . . . ...
(Angabe des Bekeuntnisses) .. . .. „Sohn des (Stand, Name, Wohnort des Vaterss
,,,,, , hat (das Gymnasinm, Realgymnasium, die Oberrealschule) in.
............... scitdc1n..........·.19..vonKlasse..
unbesuchtundwarscitdcm.....·....... 19..Schülerder(Prima,erlteumusic-
(thdrrSchülct-ekftindiePrima(erfthlassc)eingetreten-.sosindAngabenüberdicfkühcrbcsnchteActftaltzumachet-J
Derselbe ist durch Entschließung des Großherzoglichen Ministeriums des Kultus und
Unterrichts vom. ........ . . . ... Nr. . . . . zum Zwecke des irin in
die Kaiserlich Deutsche Marine zu einer außerordentlichen Reifeprüfung im März d. J. zu—
gelassen worden.
(Liegt der Fall des § 15 Absatz 3 vor, so ist hier die erforderliche Beurkundung einzufügen.)
Er hat diese Prüfung bestanden.
Sein Betragen an der Anstalt waor
Sein Fleiß ccrrr+- ....
Seine Kenntnisse und Fertigkeiten in den einzelnen Lehr= und Prüfungsgegen=
ständen waren:
Wahlfreie Lehrgegenstände:
Nachdem der Genannte der Kaiserlich Deutschen Marine am 30. Juli l. J. noch an-
gehört hat, wird ihm hiermit das
Reifezeugnis (eines Gymnasinms, Realgymnasiums, einer Oberrealschule)
mit der Gesamtnote.... ... . ... zuerkannt.
............... ,de11.«s3!..........19
Der Vorsitzende der Prüfungsbehörde: Großherzogliche Direktion
(des Gymnasiums)
(1. S.) (des Realgymnasiums.
(der Oberrealschule).