Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

I. 
Anlage VI 
(zu § 55). 
Vorschuh-Gesuch. 
Johann Nepomuk Birk von Allmannsdorf, welchem wegen der durch den Brand am 31. Ok- 
tober 1913 verursachten Zerstörung (Beschädigung) seines Wohn= und Okonomiegebäudes Haus Nr. 28 
vom Großherzoglichen Verwaltungsrat der Gebänudeversicherungsanstalt mit Entscheidung vom 15. No- 
vember 1913 Nr. 7200 eine von der Gebäudeversicherungsanstalt zu zahlende Entschädigung von 
5600 zuerkannt worden ist, bedarf zum Beginne seines Neubaues dringend eines Vorschusses von 
2000 4. 
Die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderats erklären sich bereit, diesen Betrag in Empfang zu 
nehmen und für seine richtige und vollständige Verwendung auf den Neubau als Gesamtschuldner zu 
haften. 
Das Gemeinderatsmitglied Martin Benz ist ermächtigt, obige Summe im Namen des Gemeinde- 
rats in Empfang zu nehmen und dafür rechtsgültig zu bescheinigen. 
Allmannsdorf, den 4. Mai 1914. 
Der Gemeinderat: 
Weber, Bürgermeister. 
Johann Beck. 
(Siegel.) Johann Schneider. 
Martin Benz. 
Albert Maler. 
Wilhelm Merz. 
Der Unterzeichnete erteilt hiermit seine Einwilligung zur Auszahlung obigen Vorschusses von 
Zweitausend Mark an den Gemeinderat dahier. 
Allmannsdorf, den 4. Mai 1914. 
Joh. Nep. Virk. 
Die Echtheit dieser Unterschrift beurkundet 
Allmannsdorf, den 4. Mai 1914. 
Der Bürgermeister: 
(Siegel.) Weeber.
	        
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