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Nr. 40
I. Rebelsignale.
Sind von den Dampfschiffen stets mit der Zwei= oder Dreiklangpfeife zu geben.
Sig- 6
der Dampfschiffe in Fahrt
(§ 13, Ziffer I#a)
Ein langer Pfiff dreimal
in der Minute in gleichen
Zwischenpausen.
#
Nebelsignal
der Motorschiffe, Segelschiffe
und Güterschleppschiffe in selb-
ständiger Fahrt
(§ 13, Ziffer 1b und c)g.
Nebelsignal
eines Dampfschiffes, welches
außerhalb einer Landungs-
stelle geankert ist
# 13, Ziffer 19).
Za
Nebelsignal
der Motor= oder Segelschiffe
und der Güterschleppschiffe,
welche außerhalb einer Lan-
dungsstelle geankert sind
6 13, Ziffer 190.
3b
4 3 Erkennungssignal
der Dampfschiffe, die nicht
schleppen (§ 13, Ziffer 1e).
Ein langer Ton mit der Dampf-
pfeife, Luftpfeife, Sirene oder
mit dem Nebelhorn
einmal in der Minute
—————
In der Minute mindestens
einmal mit der Glocke zu
läuten.
U
Zwei kurze, rasch aufeinander-
folgende Töne mit der Dampf-
pfeife, Luftpfeife, Sirene oder
mit dem Nebelhorn minde-
stens einmal in der Minnte.
[/X)
Zwei kurze, rasch aufeinander-
folgende Pfiffe,
dreimal in der Minute.
1 Name und Bedeutung Art und Weise Beantwortung des
re des Signals. der Signalisierung. Signals.
1 Nebelsignal Ist von jedem Schiff mit
seinem Erkennungssignal zu
beantworten.
und den Motorschiffen ohne
Erkennungssignal zu beant-
worten.
beantworten.
1
beigesetztes Segel mit ihrem
Ist von jedem Schiff mit
seinem Erkennungssignal zu
Ist von den Dampfschiffen