Full text : Der Deutsche Reichstag.

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Pauschquantum  entweder  auf  drei  Jahre  oder  auf  ein  Jahr  zu  be—
willigen,  jedenfalls  aber  ohne  Abstrich.

In  der  That  hätte  die  Regierung,  wenn  sie  die  Sache  nur  vom
Standpunkte  einer  möglichst  vollständigen  finanziellen  Regelung  hätte
behandeln  wollen,  sich  nicht  bewogen  finden  können,  den  nach  ihrer
Ueberzeugung  zu  knappen  Pauschbetrag  noch  für  weitere  drei  Jahre
bestehen  zu  lassen.  Im  finanziellen  Interesse  der  Kriegsverwaltung
an  und  für  sich  war  die  Verlängerung  des  bisherigen  Pauschverhältnisses
  auch  nur  auf  ein  Jahr,  geschweige  auf  drei  Jahrc,  nicht
wünschenswert.

Es  wurde  allseitig  anerkannt,  daß  die  Regierung  selbst  gerade
unter  dem  frischen  Eindrucke  unvergleichlicher  Erfolge  der  Armee  und
der  Armeeverwaltung,  die  günstigste  Stimmung  zu  einer  befriedigenden
Feststellung  eines  wirklichen  Militäretats  vorgefunden  hätte.

Wenn  die  Regierung  trotzdem  zustimmte,  das  bisherige  Verhältnis
  auf  drei  Jahre  hinaus  zu  verlängern,  so  dürften  für  sie,  abgesehen
  von  der  Rücksicht  auf  die  Verständigung  mit  dem  Reichstage,
vornehmlich  die  politischen  Gesichtspunkte  entscheidend  gewesen  sein,
welche  der  Präsident  des  Reichskanzleramtes  in  den  Worten  zusammenfaßte:


„Für  die  verbündeten  Regierungen  liegt  der  politische  Wert  der
Vorlage  darin,  daß  die  ganze  Welt  durch  die  Annahme  dieser  Vorlage
  weiß,  daß  Deutschland  im  Jahre  1874  ganz  ebenso,  unter  allen
Umständen  ebenso  gerüstet  dastehen  werde,  wie  es  heute  dasteht.“

Am  1.  Dezember,  an  welchem  Tage  die  Session  durch  den  Präsidenten
  des  Bundeskanzleramtes  Delbrück  geschlossen  wurde,  wurde  der
dreijährige  eiserne  Militäretat  in  dritter  Lesung  mit  152  gegen  128
Stimmen  und  auch  der  ganze  Etat  für  1872  fast  einstimmig  (dagegen
nur  die  Polen,  Dänen  und  der  Welfe  Ewald)  vom  Reichstage  genehmigt.


Am  7.  November  wurde  dem  Reichstage  der  neue  Münzgesetzentwurf
vorgelegt.  Schon  seit  Jahrzehnten,  besonders  seitdem  durch  den
Zollverein  ein  gemeinschaftliches  wirtschaftliches  Leben  des  deutschen
Volkes  angebahnt  war,  hatte  das  Bestreben  der  Regierungen  und
aller  Volkswirte  sich  darauf  gerichtet,  zur  Erleichterung  und  Vereinfachung
  dieses  Verkehrs  auch  eine  größere  Einheit  in  den  Münzen
herbeizuführen.  Der  argen  Münzverwirrung,  wie  sie  noch  in  den
ersten  Jahrzehnten  dieses  Jahrhunderts  bestanden,  wo  nicht  bloß  in
jedem  deutschen  Staate,  sondern  vielfach  in  verschiedenen  Provinzen.
desselben  Staates  andere  Münzen  in  Geltung  waren,  war  durch  eine