24 Nr. 7
Bekanntmachung.
(Vom 30. Jannar 1915.)
Anderung der Postordnung für das Deutsche Reich betreffend.
Die zu dem Gesetze über das Postwesen des Deutschen Reiches vom 28. Oktober 1871
erlassene und unterm 22. Märgz 1900 (Seite 469 ff. des Gesetzes-und Verordnungsblattes)
bekannt gegebene Postordnung vom 20. März 1900 hat durch Verordnung des Herrn Reichs-
kanzlers vom 25. Jannar 1915 eine Anderung erfahren. Diese Verordnung wird nachstehend
zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Karlsruhe, den 30. Jannar 1915.
Ministerium des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen.
von Dusch.
Dr. Lederle.
Anderung der Bostordnung vom 20. März 1900.
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen vom 28. Oktober 1871 (Reichs
Gesetzblatt Seite 317) und des § 3 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend die Erleichterung des
Wechselprotestes, vom 30. Mai 1908 (Reichs-Gesetzblatt Seite 321) sowie auf Grund des
Artikels 1 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 21. Jannar 1915 (Neichs-Gesetzblatt
Seite 32), betreffend die Fristen des Wechsel= und Scheckrechts für Elsaß-Lothringen, Ost.
preußen u. s. w., wird der § 18 „Postprotest“ der Postordnung vom 20. März 1900 wie
folgt geändert.
1. Unter V ist statt des mit den Worten „Postprotestaufträge mit Wechseln, die in Elsaß-
Lothringen, in der Provinz Östpreußen u. s. w.“ beginnenden und des folgenden Absatzes —
Bekanntmachung vom 21. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzblatt Seite 519) zu setzen:
Postprotestaufträge mit Wechseln, die in Elsaß-Lothringen, in der Provinz Ost-
preußen oder in Westpreußen in den Kreisen Marienburg, Elbing Stadt und Land,
Stuhm, Marienwerder, Rosenberg, Graudenz Stadt und Land, Löbau, Culm, Briesen,
Strasburg, Thorn Stadt und Land zahlbar sind, oder mit solchen im Stadtkreise
Danzig zahlbaren gezogenen Wechseln, die als Wohnort des Bezogenen einen Ort
angeben, der in Ostpreußen oder in einem der bezeichneten westpreußischen Kreise liegt,
werden erst an folgenden Tagen nochmals zur Zahlung vorgezeigt:
u. wenn der Zahlungstag des Wechsels in der Zeit vom 30. Juli 1914 bis einschließlich
31. Oktober 1914 eingetreten ist,
am 31. März 1915: