Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1916. (48)

10 — Nr. 4 — 
Die Landstände des Großherzogtums Baden. 
Die Rechnungsnachweisungen für die Jahre 1913 und 1914 betreffend. 
Die Zweite Kammer erklärt, daß sie die Rechnungsnachweisungen über die in den 
Jahren 1913 und 1914 eingegangenen Staatsgelder und deren Verwendung, bestehend in 
1. den Hauptstaatsrechnungen mit den zugehörigen Betriebsfondsdarstellungen, 
2. den Rechnungen der Amortisationskasse, des Domänengrundstocks und der Eisenbahn- 
schuldentilgungskasse, 
3. den Rechnungen der aus der Hauptstaatsrechnung ausgeschiedenen Verwaltungszweige, 
zur Kenntnis genommen und dazu keine dieselben beanstandenden Bemerkungen zu machen 
hat. Sie ist auch damit einverstanden, daß die Vorlegung einer besonderen Murgwerkskasse- 
Rechnung an den landständischen Ausschuß fernerhin unterbleibt. 
Karlsruhe, den 21. Dezember 1915. 
Im Namen 
der untertänigst treugehorsamsten Zweiten Kammer: 
Der Präsident 
Rohrhurst. 
Die Schriftführer: 
Müller. 
Odenwald. 
Die Erste Kammer tritt vorstehender Erklärung bei. 
Karlsruhe, den 22. Dezember 1915. 
Im Namen 
der untertänigst treugehorsamsten Ersten Kammer. 
Der zweite Vizepräsident 
UDr. Freiherr von la Roche-Starkenfels. 
Die Sekretäre: 
Engelhardt. 
Freiherr von Göler.
	        
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