Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1918. (50)

4 — Nr. 8 — 
Muster 2. 
(Ort) 
Der Holzabfuhrausschuß 
(Verpflichtung zur Bereitstellung von Wagen.) 
Forstamt , den 
Aufforderung. 
Auf Grund — u. s. w. wie in Muster 1 bis — aufgefordert, dem Herrn — der Firma 
und auf dessen — deren — Kosten 
Ihren Wagen zwecks Abfuhr von Holz 
binnen der Frist von bis zum zur Verfügung 
zu stellen. 
Ihre Vergütung wird für jeden Tag der Gestellung des Wagens auf —: 
* 
b H (m. W.: ) festgesetzt. 
Gegen Ihre — u s. w. wie in Muster 1 bis Schluß —. 
* Zu durchstreichen, wenn der Ausschuß die Vergülung nicht festzusetzen hal. 
  
Muster 3. 
(Ort) 
Der Holzabfuhrausschuß 
(Verpflichtung zur Mitarbeit bei der Abfuhr von Holz.) 
Forstamt , den 
Aufforderung. 
Auf Grund wie in Muster 1 bis — aufgefordert, für Herrn — die Firma — 
und auf dessen — deren Kosten
	        
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