Latus 18726622
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K 18. 171
Festgesetzter
Cap. . Vortrag. Betrag.
fl. kr.-l.
Uebertrag 5010433
II. ) Erzänzung nach Art. 6 des Schulotatlonsgesetzes vom 10. ·
November1861. 18840253
d) zur Aufbesserung des unzurrichenden Emkommens der virk
lichen Schullehrer auf 400 fl., der Verweser und weltlichen
Lehrerinnen auf 300 fl., der Schulgehilfen auf 250 fl. 29770144
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen in fünf Quin-
quennien à 50 fl. für die wirklichen Schullehrer, dann à 25 fl.
für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen 7110212 2
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen:
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staats-Aerars —
b) aus der Kreisschuldotation 2688 — —
o) zur Entschädigung der Schullehrer für die Verpflegung ver
Schulgehilfen durch Erhöhung der desfallsigen Aversen 3600 —
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen des activen
Lehrerpersonals:
a) Fingieremnemtonn. . 383——
b) Unterstützungen 5000——
Tit. 6. Allgemeine Beitruge a an Schuleassen:
a) für die katholischen und protestantischen Schulen in *7
burg die fürstlich Primatische Dotation . . 501913
b) an den protestantischen Schulfond in Regensburg 255——
P) an den katholischen Schulfond in Regensburg 40——
d) zur Localschulcasse in Bodenwöhr den vom Aerar übernom-
menen bisherigen Beitrag der dortigen * 130——
e) zur Localschulcasse Weiherhammer desgl. . 11824 —