Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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2) Ebenso ist Uns genehm, daß den Gemeinden Eisenbach, Raßbach und Volkersbrunm 
die Summe von 89 fl. aus den Erübrigungen des Jahres 1873 nach dem Beschlusse des 
Landrathes angewiesen werde. · 
3) Dem Antrage des Landrathes entsprechend beauftragen Wir Unsere Kreisregierung, 
Kammer des Innern, die Frage, ob es für die Kreis-Interessen nicht förderlicher sei, anstatt 
vielen Gemeinden kleine Beiträge zu geben, Passiocapitalien aufzunehmen und durch deren 
Hinausgabe an die zu unterstützenden Gemeinden diesen die sofortige Herstellung ihrer Schul- 
hausbauten zu ermöglichen, einer näheren Würdigung zu unterstellen, und das Ergebniß der 
nächsten Landrathsversammlung vorzulegen. 
4) Den von dem Landrathe in Bezug auf den revidirten Entwurf der Satzungen des 
unterfränkischen Kreisunterstützungsvereins für dienstunfähige Schullehrer gefaßten Beschlüssen 
haben Wir unter'n 13. Jannar l. Is Unsere Genehmigung ertheilt und ist von Unserem 
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten das zum Vollzuge 
Erforderliche bereits angeordnet worden. 
5) Dem Beschlusse des Landrathes, daß allen vor dem Entstehen des gesetzlichen Kreis- 
Vereines gquiescirten Schullehrern eine Theuerungszulage von je 50 fl. aus Kreisfonds zu 
gewähren und zu diesem Zwecke die Summe von 1000 fl. in das Kreisbudget einzusetzen sei, 
ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
6) Ebenso genehmigen Wir die von dem Landrathe beschlossene Erhöhung der Zuschüsse: 
a) an die besondere Schullehrer-Wittwen= und Waisencasse von Unterfranken von 2000 fl. 
auf 7454 fl. zur Aufbesserung der Pensionsbezüge der Lehrer-Relicten, 
b) an das bayerische Lehrer Waisenstift von 100 fl. auf 200 fl. 
7) Wir genehmigen, daß nach Antrag des Landrathes zur Organisation von Schullehrer= 
Conferenz-Bezirken und Abhaltung von Conferenzen die Summe von 2000 fl. in das Kreis- 
Budget eingesetzt werde, und beauftragen Unsere Kreisreglerung, Kammer des Innern, 
wegen Verwendung dieses Betrages seiner Zeit gesonderten gutachtlichen Bericht an Unser 
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten zu erstatten. 
Zugleich finden Wir Uns im Hinblicke auf die Opferwilligkeit des Landrathes bei 
Förderung der Zwecke der Volksschule und auf die warme Fürsorge, welche derselbe der 
Verbesserung der Lage des Lehrerpersonals und der Lehrer-Relicten zugewendet hat, gerne 
veranlaßt, demselben hierüber Unsere Allerhöchste Anerkennung auszusprechen., 
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