Full text : Das Völkerrecht systematisch dargestellt.

200  III.  Buch.  Die  Interessengemeinschaft  des  völkerrechtli.  Staatenverbands.

2.  Ganz  anders  verlief  die  völkerrechtliche  Geschichte  des
Panamakanals1#).  Am  19.  April  1850  wurde  zwischen  England  und  den
Vereinigten  Staaten  der  nach  den  verhandelnden  Staatsmännern  so
genannte  Clayton-Bulwer-Vertrag  geschlossen  (Strupp  I  288),  in  dem
die  Vertragschließenden  sich  verpflichteten,  gemeinsam  die  Sicherheit
und  „Neutralität  des  Kanals  (es  war  zunächst  die  Nicaragua-Linie  in
Aussicht  genommen)  zu  verbürgen.  Seit  den  achtziger  Jahren  aber
änderten  die  Vereinigten  Staaten  ihre  Haltung,  indem  sie,  gestützt
auf  ihre  Auslegung  der  Monroedoktrin  (oben  $  7  II  2),  für  sich  das
ausschließliche  Recht  der  Überwachung  des  Kanals  in  Anspruch  nahmen.
  Der  erste  Hay-Pauncefote-Vertrag  vom  5.  Februar  1900,  in  dem
England  zwar  auf  das  Recht  der  Mitkontrolle  verzichtete,  der  aber  an
der  vertragsmäßigen  Neutralisierung  des  Kanals  festhielt  und  den  Beitritt
  den  übrigen  Mächten  offenließ,  stieß  daher  im  Senat  der  Vereinigten
  Staaten  auf  unüberwindlichen  Widerstand.  Unter  dem  Eindruck
  des  südafrikanischen  Krieges  sah  sich  England  zum  Rückzug
veranlaßt.  Der  neue,  ratifizierte  Hay-Pauncefote-Vertrag  vom  18.No-II

  Art.  6  zurückgezogen.  Darauf  können  alle  Mächte,  die  dem  Vertrag  von  1904
beigetreten  sind,  sich  berufen.  Die  von  Dedreux  und  Fleischmann  (auch  von
Strupp  II  39  Note  2)  dagegen  erhobenen  Bedenken  hat  Meurer,  L.  A.  XXXIII
6544  widerlegt.  Im  Weltkrieg  ist  der  Kanal  schon  vor  dem  Beginn  der  türkischen
  Feindseligkeiten  durch  England  zum  Kriessschauplatz  gemacht,  Befestigungen
  sind  am  Kanal  durch  die  ägyptische  Regierung  unter  englischer
Schutzherrschaft  (oben  $  3  Note  18)  angelegt  worden.  England  hat  1914  deutsche
und  österreichische  Schiffe  in  den  Kanal  eingelassen,  dann  aber,  angeblich  weil
sie  zu  lange  hier  verweilten,  zur  Ausfahrt  gezwungen,  auf  offener  See  angehalten
und  in  Ägypten  als  gute  Prise  verurteilen  lassen  (,„Lützow‘‘,  „Derfflinger‘,
„Herzog“,  „Marquis  Bacquehem‘“).  '

14)  Vgl.  Caratböodory,  H.H.II394.  Viallate,  R.G.X5,  X148l.
Rougier,  R.G.  X1  567  (über  die  Entstehung  der  Republik  Panama).  Nys
1628.  Pensa,  La  Republique  et  lecanal  de  Panama.  1906.  Müller-Heymer,
Der  Panamakanal  usw.  Würzburger  Diss.  1909.  Brodnitz,  H.  St.  VI  980.
Arias,  The  Panama  Canal.  1911.  Boyd,  R.  G.  XVII  614.  Lehmann,  N.  2.
XXIIL2.  Abt.  46.  W.  Kaufmann,  K.Z.  VI  407.  Oppenheim,  The  Panama
Conflict  etc.  1913.  Kraus  (oben  $  7  Note  6  8.  133).  —  Über  den  Vertrag  vom
18.  November  1803:  R.  G.  XVII  549.  Official  oorrespondence  and  other  documents
  respecting  the  Panama  question.  1904.  —  Die  Verträge  von  1850  und
1901  sind  abgedruckt  N.  Z.  XII  365,  sowie  N.R.  G.  XV  187  und  N.  R.  G.  2.  -.
XXX  631;  die  Verträge  von  1901  und  1903  bei  Fleischmann  321,  322;  die  von
1900,  1901,  1903  bei  Strupp  II  203ff.;  dazu  R.  G.  XVIII  89.  —  Über  das
amerikanische  Gesetz  vom  24.  August  1912  (Begünstigung  der  nationalen  Küstenfrachtfahrt)
  und  den  britischen  Protest  vom  14.  November  1912  (Jahrbuch  I  164,
K.  Z,  V1  499)  vgl.  Butte  und  Baty,  Jahrbuch  I  403  und  453.  Die  angefochtenen
Bestimmungen  rind  beseitigt  durch  Gesetz  vom  15.  Juni  1914,  N.  R.  G.  3.  s.  IX  3.
—  Die  Vereinigten  Staaten  haben  am  13.  November  1914  Bestimmungen  über
die  Wahrung  der  Neutralität  im  Kanal  erlassen,  die  durch  den  Eintritt  in  den
Krieg  hinfällig  geworden  sind.