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o) der Erhöhung und Regelung der Bezüge des Krelsschulinspectors Britzelmayr
zu Augsburg und
d) der Aufstellung besonderer Districtsschulinspectoren
haben Wir bereits unterm 17. Jänner l. Is Unseren Allerhöchsten Bescheid ertheilt.
Wir verweisen in dieser Bezirhung auf die an Unsere Kreisregierung ergangene
Ministerialentschließung vom 6. Februar l. Is. Nr. 880 und bemerken hiebel dem Landrathe,
daß die von ihm wiederholt erbetene Uebernahme der gesammten Besoldung und Realexigenz
des Kreisschulinspectors auf Centralfonds bei Aufstellung des Staatsbudgets für die Xll.
Finanzperiode in nähere Würdigung gezogen, aber unter den dermallgen Verhältnissen als
unthunlich befunden wurde.
8) Dem Beschlusse des Landrathes wegen Uebernahme des Bedarfes zur Erhöhung der
Anfangsgehalte der Studienlehrer an der neu zu organisirenden isolirten Lateinschule zu Günz=
burg von 700 fl. auf 1000 fl. auf Kreisfonds ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
Wir beauftragen Unsere Kreisregierung, die nsthigen Verhandlungen bezüglich der
Reorganifirung dieser Lateinschule unter Berücksichtigung der vom Landrathe desfalls gestellten
Anträge mit möglichster Beschleunigung zu Ende zu führen, und das Ergebniß Unserem
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten seinerzeit in Vorlage zu bringen.
Es ist Uns genehm, daß die zur Durchführung der beabsichtigen Reorganisation der
genannten Lateinschule noch für das Jahr 1874 erforderlichen Kreisfondszuschüsse aus dem
Kreisreservefond für Erziehung und Bildung entnommen werden.
9) Der Landrath hat beschlossen, vom 1. Jänner l. J. an dem Vorstande und ersten
Lehrer des Taubstummeninstitutes zu Augsburg, Koch, einen firen Gehalt von 1000 fl., für
die Vorstandschaft und Verwaltung der Anstalt wie bisher den Betrag von 150 fl., ferner
wie bisher freie Wohnung in der Anstalt; dem zweiten Lehrer Maurer unter Belassung
der im Jahre 1871 zugesicherten freien Wohnung einen Gehalt von 800 fl., dann beiden
Lehrern die doppelten Dienstalterszulagen, welche der Staat den Volksschullehrern gewährt, zu
bewilligen und zu diesem Zwecke die Dotationsbeiträge für das genannte Taubstummen-Institut
pro 1874 von 1692 fl. auf 2041 fl. zu erhöhen. ·
Ferner hat der Landrath beschlossen, daß der seinerzeitige Pensionsanspruch der beiden
Lehrer sich aus ihrem jeweiligen wirklichen Gehalte inolusive der Dienstalterszulagen nach
Maßgabe des K. 8. der IX. Verfassungs-Beilage abzüglich des Betrages, welchen dieselben