Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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o) der Erhöhung und Regelung der Bezüge des Krelsschulinspectors Britzelmayr 
zu Augsburg und 
d) der Aufstellung besonderer Districtsschulinspectoren 
haben Wir bereits unterm 17. Jänner l. Is Unseren Allerhöchsten Bescheid ertheilt. 
Wir verweisen in dieser Bezirhung auf die an Unsere Kreisregierung ergangene 
Ministerialentschließung vom 6. Februar l. Is. Nr. 880 und bemerken hiebel dem Landrathe, 
daß die von ihm wiederholt erbetene Uebernahme der gesammten Besoldung und Realexigenz 
des Kreisschulinspectors auf Centralfonds bei Aufstellung des Staatsbudgets für die Xll. 
Finanzperiode in nähere Würdigung gezogen, aber unter den dermallgen Verhältnissen als 
unthunlich befunden wurde. 
8) Dem Beschlusse des Landrathes wegen Uebernahme des Bedarfes zur Erhöhung der 
Anfangsgehalte der Studienlehrer an der neu zu organisirenden isolirten Lateinschule zu Günz= 
burg von 700 fl. auf 1000 fl. auf Kreisfonds ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Wir beauftragen Unsere Kreisregierung, die nsthigen Verhandlungen bezüglich der 
Reorganifirung dieser Lateinschule unter Berücksichtigung der vom Landrathe desfalls gestellten 
Anträge mit möglichster Beschleunigung zu Ende zu führen, und das Ergebniß Unserem 
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten seinerzeit in Vorlage zu bringen. 
Es ist Uns genehm, daß die zur Durchführung der beabsichtigen Reorganisation der 
genannten Lateinschule noch für das Jahr 1874 erforderlichen Kreisfondszuschüsse aus dem 
Kreisreservefond für Erziehung und Bildung entnommen werden. 
9) Der Landrath hat beschlossen, vom 1. Jänner l. J. an dem Vorstande und ersten 
Lehrer des Taubstummeninstitutes zu Augsburg, Koch, einen firen Gehalt von 1000 fl., für 
die Vorstandschaft und Verwaltung der Anstalt wie bisher den Betrag von 150 fl., ferner 
wie bisher freie Wohnung in der Anstalt; dem zweiten Lehrer Maurer unter Belassung 
der im Jahre 1871 zugesicherten freien Wohnung einen Gehalt von 800 fl., dann beiden 
Lehrern die doppelten Dienstalterszulagen, welche der Staat den Volksschullehrern gewährt, zu 
bewilligen und zu diesem Zwecke die Dotationsbeiträge für das genannte Taubstummen-Institut 
pro 1874 von 1692 fl. auf 2041 fl. zu erhöhen. · 
Ferner hat der Landrath beschlossen, daß der seinerzeitige Pensionsanspruch der beiden 
Lehrer sich aus ihrem jeweiligen wirklichen Gehalte inolusive der Dienstalterszulagen nach 
Maßgabe des K. 8. der IX. Verfassungs-Beilage abzüglich des Betrages, welchen dieselben
	        
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