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dienen. Die Zöglinge stehen unter der Militärgerichtsbarkeit.
Die Anmeldung für
das Institut wird erst angenommen, nachdem
der Anwärter ein Jahr lang die
Prima eines Gymnasiums besucht hat,
und muß innerhalb des nächsten Vierteljahrs
erfolgen; spätere Anmeldungen werden
nur für die Akademie angenommen.
Die Anmeldung ist vom Vater oder Vormund
unter Bezeichnung der Anstalt, in
welche die Aufnahme gewünscht wird,
schriftlich an den Geueralstabsarzt der
rmee zu richten und derselben der Geburtsschein,
Impfschein, ein ärztliches Gesundheitsattest,
ein über Anlagen, Führung,
Fleiß, die Dauer des Besuchs der
Prima und den wahrscheinlichen Termin
der Universitätsreife sich äußerndes Schulkrugnis
und die Erklärung des Anmeldenen
beizufügen, daß sowohl er selbst wie
der Angemeldete willens und imstande
sind, die Bediugungen der Aufnahme zu
erfüllen. Hierauf erfolgt die Bescheidung,
ob der Aspirant zur Vorprüfung zugelassen
wird oder nicht. Die Vorprüfungen
finden Mitte April und Oktober jeden
Jahrs im Divisionsstabsquartier des Divisionsbezirks
statt, in dem der Aspirant
wohnt, dauern drei Tage und fordern einen
deutschen, einen lateinischen Aufsatz über
ein geschichtliches Thema, den Lebenslauf
in deutscher und französischer oder englischer
Sprache. Über den Ausfall der Püüfung
und alles Weitere erhält der Vater
oder Vonnund Nachricht.
Militärbeamte sind (nach dem Gesetz,
betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten,
vom 31. März 1873) alle im
Heer oder der Marine für das Bedürfnis
derselben dauernd oder auf Zeit angestellten,
unter dem Kriegsminister oder dem
Chef der Admiralität als Verwaltungschef
stehenden Beamte, welche einen Militärrang
haben: dies sind obere, alle andern
untere M. Szämtliche M. gehören zu
den Reichsbeamten und haben deren Pensions=
und Versorgungsanspruch. Nach
der kaiserlichen Verordnung vom 29.Juni
1880, betreffend die Klasseneinteilung der
Militärbeamten des Reichsheers und der
Marine, sind Obermilitärbeamte: die
Militärjustizbeamten, die Militär= und
Militärbeamte — Militärehrenzeichen.
Marine-Intendanturbeamten, Militärund
Marinegeialichreit Marinebauingenieure;
Direktoren, Oberingenieure, Ingenieure
und Unteringenieime; die Zahlmeister
des Heers, die Oberzahlmeister,
ahlmeister und Uaterzahlmeistr der Marine
(letztere Kapitänleutnants-, Leutnants
zur See= und Unterleutnantsrang), die
Korps= und Oberroßärzte, Oberstabsapotheker,
Marinerendanten, Marinekontrolleure
und Werftsekretäre, Sekretäre und
Assistenten der Festungsinspektionen, die
ortifikationssekretäre, die Inspektoren der
lankammern und des Festungsmodellhauses,
die Registratoren beim Chef
des Generalstabs, Ingenieurgeographen,
Stallmeister; die obern Beamten der Feldkriegskassen
und Feldmagazine bis einschließlich
Assistenten, der Feldpost, des
Militäreisenbahn= u. Militärtelegraphenwesens
bis einschließlich Sekretäre, der
Feldlazarette bis einschließlich Rendanten,
der Feld= und Etappenmagazinanstalten;
die Feldapotheker, die Marinegarnisonverwaltungs-,
Kasernen-, Lazarettinspektoren
und Apotheker. Zu den Untermilitärbeamten
gehören: die Militärund
Marineküster, die Zeughansbüchsenmacher
und Büchsenmacher bei den Truppen
und Marineteilen, die Marinezeichner,
Werkmeister, Magazinaufseher, Schleusenmeister
und -Wärter, Dockmeister und
Wärter 2c. In Bayern gehören die Oberstabs-,
Korpsstabs-, Stabsveterinäre und
Veterinäre erster und zweiter Klasse zu den
obern Militärbeamten.
Militärchrenzeicen 30. Sept. 1806
von Friedrich Wikhelm Iil. für persönliche
Auszeichnung vor dem Feind, als Militärverdienstkreuzt(goldnes
Kreuz), M.
erster (silbernes gre und zweiter Klasse
(silberne Medaille) gestiftet, um an Militärpersonen
vom Feldwebel abwärts verliehen
zu werden. Das Verdienstkreuz wird
den Inhabern der ersten Klasse für wiederholte
Auszeichnung verliehen; mit ersterm
ist einelebenslängliche Pension von monatlich
8, mit letzterm von 3 Mark verbunden.
Alle Dekorationen tragen die Inschrift:
„Kriegs-Verdienstc, au der Rückseite den
königlichen Namenszug mit Krone und
werden an schwarz-weißem Band getragen.