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nicht den Lehren und Geboten der Kirche, sondern der Staatsraison
entnahm, den Rücksichten auf die äußere Größe und Stärke
des Gemeinwesens. Andererseits nahm der Staat, vom neuen
Prinzipe der Souverainetät aus, und, weil er rechtlich noch ein
christlicher, mehr und mehr Rechte auf die Kirche in Anspruch,
drängte er sich mehr und mehr in die Verwaltung derselben ein.
Seitdem die Grundsätze der Französischen Revolution über das
Verhältniß des Staates zur Religion in das positive Staatsrecht
eingedrungen, seitdem durch die Zulassung von Nichtchristen zu
politischer Wirksamkeit jede auch nur formelle Gewähr dafür gewichen,
daß der Staat christlich sei, seitdem die neue Politik auf
ihr Banner das Wort „Religionslosigkeit,“ den Wahlspruch:
der Staat ist Atheist, gestickt, seitdem für alle neu auftauchenden
Sekten volle Freiheit gegeben wird, ist die Beschränkung, welcher
der Staat die Kirche unterworfen, unleidlich geworden, und
der Ruf nach Unabhängigkeit der Kirche ertönt aller Orten. In
der That ist auch die Selbstständigkeit der Kirche die erste, die
vorzüglichste Forderung, welche gestellt werden muß, eine Forderung,
von deren Bewilligung die Wirksamkeit der Kirche selbst
zum großen Theile abhängt. Deshalb haben die zu Würzburg
versammelt gewesenen deutschen Bischöfe auch die Forderung der
Selbstständigkeit der Kirche an die Spitze der Forderungen gestellt,
welche sie in ihrer Denkschrift vom 14. November 1848 dem
Staate gegenüber machen; Selbstständigkeit dem Staate gegenüber,
nicht Trennung vom Staate, denn die Kirche kann
und darf den Anspruch nicht aufgeben, Gesetzgebung und Regierung
des Staates von ihrem Geiste, vom Geiste des Christenthumes,
durchleuchtet zu wissen. Sie sagen:
„Die Sitte, das im Leben sich ausprägende Gewissen
des Menschen, wird vom Glauben regiert, welchen die Kirche
lehrt. Die Kirche ist darum die Hüterin der Sitte, wie
der Staat in Wahrung des Friedens und Spendung der
Gerechtigkeit der Hüter der nationalen Einheit ist. Staat