Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

74 
baren Credite werden gleichfalls für die XII. Finanzperiode aufrecht erhalten und haben dem 
Bestande der Vorjahre zur Last zu fallen. 
Artikel 7. 
Das Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten erhält einen 
vorläufigen Credit von 60,000 fl. zur nothwendigen Erweiterung der Räumlichkeiten für die 
landwirthschaftliche Abtheilung der polytechnischen Schule in München und wird zugleich er- 
mächtigt, für die landwirthschaftliche Centralschule Weihenstephan den sogenannten Sporerkeller 
sammt Zubehör um die Summe von 52,000 fl. anzukaufen und den Kaufschilling ratenweise 
aus den Erträgnissen des Staatsgutes decken zu lassen. 
Artikel 8. 
Die sämmtlichen Civil-Staatsministerien werden ermächtigt, für das erste halbe Jahr 1874 
a) an die in pragmatischer Eigenschaft angestellten Staatsdiener, 
b) an das active nicht stabile Bedienstetenpersonale und 
) an die vor dem 1. Januar 1872 in Quiescenz versetzten Staatsdiener und susten- 
tirten Bediensteten dann die Wittwen und Waisen der vor dem gleichen Zeitpunkt in 
Activität verstorbenen oder in den Ruhestand versetzten Beamten und Bediensteten 
provisorische Zulagen, beziehungsweise Zuschüsse verabfolgen zu lassen und zwar 
ad a) nach Maßgabe der in Beilage A enthaltenen Beträge, 
ad b) durch Erhöhung des dermaligen Gesammtaufwandes für Functionsbezüge bis zu 
15 Procent und bei den Verkehrsanstalten bis zu 20 Procent unter Vorbehalt der 
Ausscheidung auf die einzelnen Diensteskategorien, und 
ad c) unter Zugrundelegung der in der Beilage B aufgeführten Beträge. 
Artikel 9. 
Das Staatsministerium des Innern erhält die Ermächtigung, für die Erhöhung der Be- 
züge der Gendarmerie für das erste Halbjahr 1874 eine gegenüber dem Ausgaben-Etat der 
XI. Finanzperiode um den Betrag von 119,036 fl. erhöhte Summe zu verwenden. 
Gegeben Hohenschwangau, den 7. Februar 1874. 
Ludwig. 
v. Pfrezschner. Frhr. v. Pranchh. Dr. v. Lutz. v. Pfeufer. Perr. v. Fsscher, 
Staaterath. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
der Generalsecretär des Staatsrathes, 
A. M. Wigard.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.