Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

g. 60. 
Bespannung. 1 Die Bespannung richtet sich nach der Beschaffenheit der Wege und der 
Wagen, sowie nach dem Umfange und der Schwere der Ladung. 
au Findet der Postschaffner oder der Posthalter die von dem Reisenden 
bestellte Anzahl Pferde für eine normalmäßige Beförderung nicht ausreichend, 
so ist solches zunächst dem abfertigenden Be#mten und von diesem dem Reisenden 
vorzustellen. Kommt keine Vereinigung zu Stande, so steht dem Vorsteher der 
Postanstalt die Entscheidung zu und bel dieser behält es, unbeschadet des sowohl dem 
Reisenden als auch dem Posthalter zustehenden Rechtes der Beschwerdeführung 
bei der Oberpostdirection, sein Bewenden. 
zim Bei mehr als vier Pferden müssen zwei Postillone gestellt werden. 
S. 61. 
4r liga 1 Sind die Pferde bz. Wagen vorausbestellt worden, so müssen sie der- 
beltenerropeßengestalt berelt gehalten werden, doß zur bestimmten Zeit abgefahren werden kann. 
u Für weiterher kommende Reisende müssen die Pferde schon vor der An- 
kunft aufgeschirrt stehen, und auf Stationen, auf welchen die Posthalterei über 
200 Schritte vom Posthause entfernt liegt, in der Nähe des letzteren aufgestellt werden. 
i— Die Abfertigung muß, sofern der Reisende sich nicht länger aufhalten 
will, bei vorausbestellten Extraposten innerhalb 10 Minuten, bei Kurieren 
innerhalb 5 Minuten erfelgen. Wird ein Stationswagen verwendet, so tritt 
diesen Fristen noch so viel Zeit hinzu, als zur ordnungsmäßigen Aufpackung 
und Befestigung des Reisegepäcks erforderlich ist. 
Kerintanr rraue. Sind Pferde und Wagen nicht vorausbestellt worden, so müssen Extra- 
vohenn. Kurieren. posten, wenn der Reisende einen Wagen mit sich führt, innerhalb einer Viertel- 
stunde, und wenn ein Stationswagen gestellt werden muß, innerhalb einer halben 
Stunde, Kurierreisende dagegen, welche einen Wogen mit sich führen, innerhalb 
10 Minuten, und wenn ein Stationswagen gestellt wird, innerhalb 20 Minuten 
weiterbefördert werden. 
V Auf Stationen, bei welchen selten Extraposten und Kuriere vorkommen, 
und wo zu deren Beförderung Postpferde nicht besonders unterhalten werden
	        
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