Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

66. 
829 
  
Für Ueberziehen der Pillen mit Gelatina, sowie für Versilbern derselben 44 *7⅞ 
und bis zu je 30 Stück mehr zu berechnen · » 
Für Vergolden der Pillen ist in gleicher Weise mehr zu berechnen 
Für Bereitung und Formation von Boli und Trochisci ist der 1 /fache Preis vi 
für Pillen zu berechnen. 
Pulver. 
Für Mischung eines Pulvers, welches nicht getheilt wird 
Für Mischung und Theilung von Pulvern, oder was gleichviel ist, für eine in ver- 
vielfältigter Dosis erfolgte Verabreichung von Pulvern, inclus. Abwägen, 
Kapseln, Convolut und Signatur 
2—5 Stück 
für und bis zu je weiteren 6 Stück 
Sind Wachspapierkapseln dazu vorgeschrieben, oder ist deren Anwendun uberhaupt 
unumgänglich nothwendig, so werden obige Preise um den fünften Theil erhöht. 
Anmerkung: Das Verreiben krystallinischer und keicht zerreiblicher Körper, 
kwie des Chinins, Morphiums, Tannins u. dergl. darf bei Mischung von Pulvern 
nicht besonders berechnet werden. 
Salben. 
Für Bereitung einer aus mehreren Bestandtheilen zusammengesetzten Salbe inclus. 
etwa erforderlicher Zerreibung oder Anreibung von Pulvern mit Flüssitkeiten 
oder Auflösung von Salzen und Extrakten in Flüssigkeiten, sowie nothwendigen 
Erwärmens oder Zusammenschmelzens 
Für Abtheilen einer Salbe in mehrere Dosen inclus. bes Einwickelns in ½% 
papier für jede Dosis= . 
Saturation. 
Für die Bereitung einer Saturation inclus. der Auflösung der zu sättigenden Bestandtheile 
Species. 
Für die Mengung einer Quantität Species oder frbe Pulvere zu Cataplesmen 
inclus. Papiersack und Signatur 
132 
  
20 
30 
20 
10 
20 
20 
10
	        
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