Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

AM 5. 89 
Beilage. 
Ausgabe von Banknoten in der Reichsmark-Währung betreffend. 
Hagerische Hypothehen- und Mechsel-Bank. 
Um den seinerzeitigen Uebergang in die Reichsmarkwährung zu erleichtern, hat die 
bayerische Hypotheken= und Wechselbank beschlossen, mit der Ausgabe von Banknoten der 
neuen Währung schon jetzt in der Art zu beginnen, daß für einen Theil der bei unseren 
Kassen an Zahlung eingehenden Guldennoten zunächst der kleineren Abschnitte neue Noten zu 
Hundert Mark ausgegeben werden. 
Es versteht sich von selbst, daß dieses innerhalb der bisherigen gesetzlichen Emissionsquote 
zu geschehen habe und die bisherigen Guldenbanknoten, insoweit sie nicht unserseits durch 
Markbanknoten ersetzt werden, vorläufig und bis zur besonderen ausdrücklichen Einberufung im 
Umlaufe bleiben. 
Die neu auszugebenden Hundertmarknoten werden in folgender Weise beschrieben: 
Größe: 103 Millimeter hoch, 172 Millimeter breit. 
Papier: Das zur Herstellung der Banknoten à Hundert Mark verwendete Papier ist 
von weißer Farbe und mit dem hellwirkenden Wasserzeichen: 
B. H. u. W. B. 
versehen.
	        
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