Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

K 5. 91 
Rückseite: In der Mitte der Rückseite und dieselbe zum größten Theil ausfüllend 
ein in Relief-Manier ausgeführtes Ornament, in den beiden Seitentheilen desselben je eine 
kreisförmige Guilloche, in welcher die Werthzahl in arabischer Ziffer sich befindet; in dem 
oberen Theile eben dieses Ornamentes steht in einem Bogen die Firma der Bank, in dem 
mittleren Theile die Werthbezeichnung in lateinischen Buchstaben, in dem unteren Theile, 
welcher einen dem oberen Theile entgegengesetzten Bogen bildet, die Worte: Deutsche 
Reichswährung Zwischen diesen oberen und unteren im Bogen gehenden Theilen, und 
hinter dem mittleren liegend wiederholt sich nochmals in Relief-Manier hergestellt die Werth- 
bezeichnung in großer arabischer Ziffer. Den übrigen dieses Ornament umgebenden Raum der 
Note füllt ein mittelst des Pantographen hergestellter Plein aus, dessen Muster aus einer sich 
wiederholenden Figur und der Werthbezeichnung in kleinen arabischen Ziffern wie auch in 
ebenfolchen lateinischen Buchstaben gebildet wird. 
Diesen vorstehenden Darstellungen, welche sämmtlich in schwarzer Farbe gedruckt sind, 
ungepaßt ist in grüner Farbe ein Untergrund aufgedruckt, welcher theils aus Guillochen und 
Wellen, theils aus Linien und Punkten gebildet wird. Ueberdem ist der Rückseite in dun- 
kelbrauner Farbe in den vier Ecken die Werthzahl „100“ in arabischer Ziffer, auf beiden 
Seiten querstehend das Wort „Mark“ und überdem innerhalb des Ornamentes in die dafür 
fri gelassenen Räume die nachstehenden Zeilen auf= bezw. eingedruckt: 
Amortisations= und Arrest-Gesuche auf Noten werden von der Bank nicht 
angenommen. — Dem Bankfonde fällt der Betrag der drei Jahre nach dem er- 
folgten Aufruf nicht umgewechselten Noten anheim. 
Nachahmung oder Veränderung wird nach Maßgabe des achten Abschnittes des 
Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich bestraft. 
München, den 15. Januar 1875. 
Gayerische Dypotheken- und Wechselbank. 
Pühn, Director.
	        
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