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Formular I.
Impfschein.
Inpfbezirr. Impfliste rcr.
......... ,gebotenden... . . 18 . ., wurde am
. 18 . zum . . . . . Male . .. Erfolg geimpft.
Durch die Impfung ist der gesetzlichen Pflicht genügt.
N. N.an f. 18
N. N.,
Arzt (Impfarzt).
Räckseite.
In jedem Impfbezirk wird jährlich on Orten und zu Zeiten, welche vorher bekannt
gemacht werden, unentgeltlich geimpft. Die erste Impfung der Kinder muß vor Ablauf des
auf das Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres, die spätere Impfung (Wiederimpfung) bei
Zöglingen einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule, mit Ausnahme der Sonntags-
und Abendschulen, innerhalb desjenigen Kalenderjahres erfolgen, in welchem die Kinder das
zwölfte Lebensjahr zurücklegen. Ist die Impfung nach dem Urtheile des Arztes erfolglos
geblieben, so muß sie spätestens im nächsten Jahre wiederholt werden Jeder Impfling muß
frühestens am 6. und spätestens am Z. Tage nach der Impfung dem Arzte zur Besichtigung
vorgestellt werden. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder oder Pflegebefohlene
ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr
folgenden Gestellung entzogen geblieben sind, haben Gelostrafe oder Haft verwirkt.
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