Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

126 
Bemerkung. 
Das Formular 1 kommt für alle Impfungen zur Anwendung, durch welche der gesetz- 
lichen Pflicht genügt ist, und zwor sowohl bei der ersten Impfung (& 1, Ziff. 1 des Impfges.), 
als bei der späteren Impfung (Wiederimpfung, & 1, Ziff. 2 des Impfgesetzes). 
Im Uebrigen ist zu unterscheiden: 
1) war die Impfung bei dem ersten oder zweiten Male erfolgreich, so ist zwischen den 
Worten „zum . Male“ das Wort „ersten“ oder „zweiten“ und zwischen 
den Worten „Male. . . . Erfolg“ das Wort „mit“ einzuschalten; 
D ist die Impfung zum dritten Male (K3 des Impfges.) wiederholt worden, so ist 
zwischen den Worten: zum . . . Male“ das Wort „dritten“, und zwischen den 
Worten „Male. . . . Erfolg“, je nachdem die Impfung erfolgreich oder erfolg- 
los war, das Wort „mit“ oder das Wort „ohne“ einzuschalten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.