Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

14. 167 
Zugleich wollen Wir die den Genannten bewilligte Theuerungszulage und nachtraglich 
auch die für das Jahr 1874 auf Rechnung der Kreisfondsreserve bewilligte deßfallsige Zulage 
von 280 fl. genehmiget haben. 
4) Ebenso ertheilen Wir dem Beschlusse des Landrathes, für den Kreishilfscassarendanten 
Glenk das bisher bezogene Regie-Aversum von jährlich 210 fl. auf 300 fl. des Jahres zu 
erhöhen, Unsere Genehmigung. 
5) Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Verhältnisse der Kreis = Irren-Anstalt 
haben Wir bereits unterm 4. Januar ds. Js. Unsere Allerhöchste Genehmigung ertheilt 
und wurde Unsere Kreisregierung von Oberfranken durch Unser Staatsministerium des 
Innern unterm 7. Januar d. Is. hlevon verständiget. 
V. 
Besondere Wünsche und Anträge. 
1) Hinsichtlich der wiederholten Bitte des Landrathes um Errichtung eines Realgym- 
nasiums und einer Industrieschule im Regierungsbezirke Oberfranken verweisen wir denselben 
neuerdings auf die im Landrathsabschiede vom 3. März 1869 unter Ziff. V Nr. 1 ertheilte, 
Emschließung mit dem Bemerken, daß vor Errichtung weiterer Anstalten der bezeichneten Art 
jedenfalls die nächsten Erfolge der jüngsten Reorganisation der Realgymnasien und der dermalen 
in Erwägung genommenen Umgestaltung der Gewerbschulen abzuwarten sein werden. 
2) Die dem Katoffelbaue durch Einschleppung und Verbreitung des s. g. Colorado- 
Käfers drohende Gefahr ist schon seither Gegenstand der sorgfältigsten Bedachtnahme — zu- 
nöchst durch Erwirkung eines Verbotes der Kartoffeleinfuhr zur See — gewesen und beauftragen 
Wir Unser Staatsministerium des Innern, Abtheilung für Landwirthschaft, Gewerbe und 
Handel, der Fernhaltung dieser Gefahr fortan die größtmögliche Fürsorge zuzuwenden. 
3) Auf die wiederholte Bitte des Landrathes, dem oberfränkischen Eisenbahnnetze die so 
nothwendige weitere Ausdehnung und Vervollständigung geben zu wollen, erwiedern Wir dem- 
selben, daß von Vollendung der nach Art. 1 Ziff. 1 des Gesetzes vom 27. Juli 1874 — 
die Ausdehnung und Vervollständigung der Staatseisenbahnen betr. — (Gesetz= und Verord- 
nungsblatt 1874 Nr. 36 S 431 ff.) auszuführenden Fichtelgebirgsbahn und der Bahn von 
Schnabelwaid nach Bayreuth ein Anlaß zur Aufnahme und Ausführung weiterer Projecte in 
Oberfranken auf Kosten des Staates zur Zeit nicht gegeben ist. 
4) Bezüglich des wiederholten Antrages des Landrathes auf tarfreie Beförderung von 
« 29«
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.